Familienversicherung nach Abfindung (Sonstige Themen)

Wiwi, Mittwoch, 07.02.2007, 21:43 (vor 6499 Tagen)

Wer weiß, woher die KK erfährt, daß ich eine Abfindung erhalte habe? Der Fall: mein Arbeitsverhältnis endete am 31.12.06; die Abfindung wurde am 31.01.07 gezahlt. Mein Mann und ich sind bei derselben Versicherung versichert. Das Antragsformular zur Familienversicherung erfragt nur "regelmäßiges Einkommen", so daß ich die Einmalzahlung ja nicht unbedingt eintragen muß. Erfährt die KK trotzdem davon?

Re: Familienversicherung nach Abfindung

Sora, Donnerstag, 08.02.2007, 09:15 (vor 6498 Tagen) @ Wiwi

Wenn die Abfindung steuerpflichtig ist, muss sie angegeben werden. Die Krankenkasse wird dann prüfen, ob eine Familienversicherung trotzdem möglich ist.

Re: Familienversicherung nach Abfindung

Wiwi, Donnerstag, 08.02.2007, 10:32 (vor 6498 Tagen) @ Sora

Danke für die Rückmeldung.
Die Abfindung ist steuerpflichtig, aber das Antragsformular erfragt nur monatliche Einkommen - warum also vorauseilender Gehorsam (die Abfindung war ja eine Einmalzahlung)?

Re: Familienversicherung nach Abfindung

Sora, Donnerstag, 08.02.2007, 10:57 (vor 6498 Tagen) @ Wiwi

...wenn du´s sowieso nicht angeben willst, braucht du ja auch vorher nicht nachzufragen.
Fakt ist, dass eine steuerpflichtige Abfindung zu den relevanten Einkünften zählt und somit anzeigepflichtig ist.

Re: Familienversicherung nach Abfindung

schrecki, Donnerstag, 08.02.2007, 14:20 (vor 6498 Tagen) @ Sora

Fakt ist aber auch, dass eine Abfindung kein regelmäßiges Einkommen ist. Richtig ist, was steuerpflichtig ist, ist i.A. auch SV-pflichtig. Das muß aber schon der Arbeitgeber beachten und SV-pflichtige Einmalzahlungen im Januar ohne regelmäßiges Einkommen werden laut sogenannter "Märzklausel" dem vergangenen Jahr zugerechnet und dort verbeitragt - wenn die Bemessungsgrenzen noch nicht erreicht sind. Das bedeutet aber auch, das für die Abfindung eine Meldung des Arbeitgebers an die Krankenkasse erfolgt, eventuell enthalten in der Jahresendmeldung 2006 oder in einer Sondermeldung. Für diese Meldungen gibt es einen Ausdruck auch für den Arbeitnehmer.

Re: Familienversicherung nach Abfindung

Wiwi, Donnerstag, 08.02.2007, 20:50 (vor 6498 Tagen) @ schrecki

Danke für die Info!

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