Arbeitslos (Sonstige Themen)

Renate Blum @, Mittwoch, 21.02.2007, 15:25 (vor 6489 Tagen)

Frage:

Wenn ich nach Auslauf des ALG I aufgrund von geringen
Nebeneinküften und vorhandener Rücklagen kein ALG II erhalte, wie kann oder muss ich mich krankenversichern?
Wonach richtet sich der Beitrag?
Zur Zeit bei Barmer Ersatzkasse versichert.

Re: Arbeitslos

Elgin Fischbach @, Mittwoch, 21.02.2007, 19:39 (vor 6489 Tagen) @ Renate Blum

Wenn ich nach Auslauf des ALG I aufgrund von geringen

Nebeneinküften und vorhandener Rücklagen kein ALG II erhalte, wie kann oder muss ich mich krankenversichern?
Dann ist eine freiwillige Weiterversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse möglich, die innerhalb von drei Monaten nach dem Auslaufen der bisherigen Pflichtversicherung beantragt werden muss.

Wonach richtet sich der Beitrag?

Für den Fall, dass Ihre Nebeneinkünfte und Guthabenzinsen nur geringen Umfang haben, sind Beiträge auf der Grundlage eines vom Gesetzgeber festgelegten Mindesteinkommens zu entrichten, um eine kostendeckende Beitragszahlung zu gewährleisten.

Zur Zeit bei Barmer Ersatzkasse versichert.

Falls Sie dort bisher zufrieden waren, sollten Sie dort bleiben.

Gruß
Elgin

Re: Arbeitslos

Besucher, Freitag, 09.03.2007, 11:18 (vor 6473 Tagen) @ Renate Blum

@ Renate Blum:

Wenn die Nebeneinkünfte wirklich gering sind UND ein Partner vorhanden ist ... könnte auch eine (kostenfreie) Familienversicherung in Frage kommen. Das müsste dann die Kasse des Partners prüfen.

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