Re: Arbeitslos (Sonstige Themen)
Wenn ich nach Auslauf des ALG I aufgrund von geringen
Nebeneinküften und vorhandener Rücklagen kein ALG II erhalte, wie kann oder muss ich mich krankenversichern?
Dann ist eine freiwillige Weiterversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse möglich, die innerhalb von drei Monaten nach dem Auslaufen der bisherigen Pflichtversicherung beantragt werden muss.
Wonach richtet sich der Beitrag?
Für den Fall, dass Ihre Nebeneinkünfte und Guthabenzinsen nur geringen Umfang haben, sind Beiträge auf der Grundlage eines vom Gesetzgeber festgelegten Mindesteinkommens zu entrichten, um eine kostendeckende Beitragszahlung zu gewährleisten.
Zur Zeit bei Barmer Ersatzkasse versichert.
Falls Sie dort bisher zufrieden waren, sollten Sie dort bleiben.
Gruß
Elgin
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Renate Blum,
21.02.2007, 15:25
- Re: Arbeitslos - Elgin Fischbach, 21.02.2007, 19:39
- Re: Arbeitslos - Besucher, 09.03.2007, 11:18