Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt (Sonstige Themen)

Thomas Baumgärtner @, Dienstag, 20.03.2007, 13:23 (vor 6458 Tagen)

Ich habe bei der PKV einen vom Zahnarzt angeratenen Heil- und Kostenplan zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit eingereicht.
Muss ich nach dem Bescheid die Behandlung durchführen oder liegt die Entscheidung bei mir selbst, ob eine sofortige Durchführung erforderlich sein wird.
Wie ist hier von rechtmäßigen Bestimmungen?

Re: Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt

Elgin Fischbach @, Dienstag, 20.03.2007, 13:36 (vor 6458 Tagen) @ Thomas Baumgärtner

Ein von der Krankenkasse genehmigter Heil- und Kostenplan 6 Monate lang gültig - sprich: Er muss innerhalb von 6 Monaten nach der Genehmigung "eingelöst" werden.

Gruß
Elgin

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