Re: Kasse zahlt nicht nach Behandlung da Karte nicht lesbar (Sonstige Themen)

Thomas, Donnerstag, 01.11.2007, 00:06 (vor 6233 Tagen) @ RW

Bitte die Rechnung nicht bezahlen und Widerspruch einlegen. Das Verhalten des Arztes ist illegal, da kein privatärztlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen wurde. Mit der Bezahlung würde unwiderruflich anerkannt, dass dieser vorhanden war.

Das Inkassoverfahren hat keine Rechtswirkung, da keine Rechtsgrundlage besteht! Dies wird jedes Inkassounternehmen sofort erkennen, wenn Sie eine Mitgliedsbescheinigung der TK beifügen und darauf hinweisen, dass Sie sich mit der Karte (ob maschinell lesbar oder nicht, mit Augen ist diese wohl lesbar!) ausgewiesen haben und kassenärztliche Behandlung verlangten nach dem BEMA und nicht nach der privatärztlichen GOZ, die der geldorientierte Zahnarzt sicherlich abrechnet - diese sieht teils 5x höhere Sätze vor und bedarf einer Unterschrift zu einem Behandlungsvertrag bei Kassenpatienten.

Gerade wegen der hohen GOZ darf Ihnen die TKK maximal ca. 25% der GOZ-Rechnung erstatten, da die TKK nie mehr als BEMA erstatten darf!


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