Kasse zahlt nicht nach Behandlung da Karte nicht lesbar (Sonstige Themen)
Ich wurde vom Zahnarzt behandelt. Dabei stellte sich heraus, dass meine Karte nicht lesbar war. Wegen einem Umzug konnte ich die Karte nicht mehr rechtzeitig bis zum Monatsende (Quartalswechsel) vorlegen obwohl ich mich sofort um Ersatz bemüht habe.
Der Arzt hat mir daraufhin eine Privatrechnung zugesendet. Meine Krankenkasse verweigert die Bezahlung dieser offenen Rechnung und der Arzt droht mir mit einem Inkassobüro.
Meine Beschwerde wurde von der Beschwerdestelle der TKK abgewiesen. Was kann ich noch tun? Danke für jede Hilfe.
Re: Kasse zahlt nicht nach Behandlung da Karte nicht lesbar
Torsten, Dienstag, 28.08.2007, 20:14 (vor 6301 Tagen) @ Stefan
Auf der Karte sind alle für die Abrechnung relevanten Daten(Name; Kasse, Krankenversichertennr. etc. )vorhanden. Desweiteren wäre es möglich gewesen, dem Arzt einen Einzelbehandlungsschein auszustellen.
Re: Kasse zahlt nicht nach Behandlung da Karte nicht lesbar
Gast, Mittwoch, 29.08.2007, 16:01 (vor 6300 Tagen) @ Torsten
Torsten hat Recht. Jede Kasse kann in besonderen Fälle Behandlungsscheine ausstellen. Sollte es sich bei deiner Behandlung um eine vertragsärztliche Behandlung handeln, so sollte die Techniker Krankenkasse auch im nachhinein die Kosten übernehmen. Außervertragliche Leistungen sind Privatsache.
In deinem Fall sprechen wir hier von falscher Beratung der TKK sowie schlechtem Service. Tipp: Rechnung als Vorstandsbeschwerde mit ausführlicher Stellungnahme direkt an die Hauptverwaltung schicken und mit Kündigungsgebärden untermalen. Dies sollte die Bearbeitung und hoffentlich Kostenerstattung erheblich beschleunigen.
Die Rechnung solltest du aber umgehend begleichen, da Inkassokosten i. d. R. eine Zahnarztrechnung übersteigen. Die Rechnung hast du übrigens erhalten, da dein Zahnarzt nicht weiß, ob du überhaupt bei der TKK versichert bist, wenn deine Karte nicht lesbar ist und du natürlich auch keine neue Karte vorgelegt hast.
Re: Kasse zahlt nicht nach Behandlung da Karte nicht lesbar
Heinz , Donnerstag, 30.08.2007, 17:22 (vor 6299 Tagen) @ Torsten
ICh würde auch sagen, du solltest unbedingt deine Karte dem Arzt nachträglich vorlegen.
In entsprechenden Fällen, kannst du von deiner Kasse einen Ersatz-schein ausstellen lassen. Da sind alle Daten von dir (wie auch auf der Karte) ersichtlich. Eine korrekte Abrechnung stehe wohl nix mehr im Weg.
Re: Kasse zahlt nicht nach Behandlung da Karte nicht lesbar
RW, Mittwoch, 31.10.2007, 19:10 (vor 6237 Tagen) @ Stefan
Die Karte auf jeden Fall aufbewahren. Die Krankenkasse hat ein Gerät, um die Funktionsfähigkeit der Karte zu testen.
Wenn die Karte funktionsfähig, aber vom PC des Arztes nicht lesbar ist, ist das das Problem des Arztes!!!
Falls die Karte in Ordnung ist, hat sich der Zahnarzt ggf. falsch verhalten. Der Zahnarzt kann ggf. noch ein Jahr später mit Kassenzahnärztlichen Vereinigung abrechnen (i.d.R. in der Landeshauptstadt). Vielleicht da nochmal zur Sicherheit erkundigen.
Re: Kasse zahlt nicht nach Behandlung da Karte nicht lesbar
Thomas, Donnerstag, 01.11.2007, 00:06 (vor 6236 Tagen) @ RW
Bitte die Rechnung nicht bezahlen und Widerspruch einlegen. Das Verhalten des Arztes ist illegal, da kein privatärztlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen wurde. Mit der Bezahlung würde unwiderruflich anerkannt, dass dieser vorhanden war.
Das Inkassoverfahren hat keine Rechtswirkung, da keine Rechtsgrundlage besteht! Dies wird jedes Inkassounternehmen sofort erkennen, wenn Sie eine Mitgliedsbescheinigung der TK beifügen und darauf hinweisen, dass Sie sich mit der Karte (ob maschinell lesbar oder nicht, mit Augen ist diese wohl lesbar!) ausgewiesen haben und kassenärztliche Behandlung verlangten nach dem BEMA und nicht nach der privatärztlichen GOZ, die der geldorientierte Zahnarzt sicherlich abrechnet - diese sieht teils 5x höhere Sätze vor und bedarf einer Unterschrift zu einem Behandlungsvertrag bei Kassenpatienten.
Gerade wegen der hohen GOZ darf Ihnen die TKK maximal ca. 25% der GOZ-Rechnung erstatten, da die TKK nie mehr als BEMA erstatten darf!