Mann - PKV, Frau arbeitslos -> Wahl der KV? (Sonstige Themen)

Michael @, Montag, 03.09.2007, 13:52 (vor 6295 Tagen)

Mann privatversichert, Frau arbeitlos und ab Oktober auch nicht mehr ALG-berechtigt. Laut Info des Arbeitsamtes und der Krankenkasse muss sie die Beiträge für die KV nun selbst bezahlen. Wie berechnet sich die Höhe bzw. lohnt es sich in eine private KV zu wechseln (falls möglich)?

Re: Mann - PKV, Frau arbeitslos -> Wahl der KV?

nimms leicht, Donnerstag, 13.09.2007, 15:38 (vor 6285 Tagen) @ Michael

Die Bemessungsgrundlage der Beiträge bei
1. freiwilliger Mitgliedschaft
2. Pflichtmitgliedschaft nach §5 Abs.1 Satz 13 SGB V

ist in der Satzung der Krankenkasse festgelegt.
Dort finden sich Generalklauseln, die alles umfassen, was zum Lebensunterhalt herangezogen werden kann, unabhängig vom steuerlichen Einkunftsbegriff.
Zumindest aber wird die die Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten als eigenes Einkommen der Frau unterstellt.


Re: Mann - PKV, Frau arbeitslos -> Wahl der KV?

Targot, Freitag, 14.09.2007, 08:45 (vor 6284 Tagen) @ nimms leicht

Hallo Michael,

ergänzend möchte ich dir mitteilen, das eine Privatversicherung für deine Frau nicht möglich ist!

Gruß

Targot

Re: Mann - PKV, Frau arbeitslos -> Wahl der KV?

nimms leicht, Freitag, 14.09.2007, 22:14 (vor 6284 Tagen) @ Targot

Hallo Targot,

warum sollte ein PKV Wechsel nicht möglich sein ?
Eine Pflichtmitgliedschaft etwa nach §5 Abs.1 Satz 13 SGB V kann durch jedwede vollwertige Krankenversicherung aufgehoben werden.

Ich frage ganz ernsthaft.


Frau - PKV, Mann arbeitslos

Anca @, Mittwoch, 09.04.2008, 15:01 (vor 6076 Tagen) @ Michael

Ich bin tätig und PKV. Mein Mann ist arbeitslos und seit Februar 2008 ist er PKV. Er ist nicht an der Arbeitsamt angemeldet. Der PKV Berater sagte mir, meine Firma kann ein Teil von der Versicherung meines Mann übernehmen. Als ich meiner Firma gefragt habe, wurde es mir gesagt, keine Ahnung davon haben, ob ein solches Gesetz gibt.
Wie ist es eigentlich richtig? Ist meine Firma verpflichtet ein Teil von PKV meines Mannes zu übernehmen?

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