Re: Mann - PKV, Frau arbeitslos -> Wahl der KV? (Sonstige Themen)

nimms leicht, Donnerstag, 13.09.2007, 15:38 (vor 6281 Tagen) @ Michael

Die Bemessungsgrundlage der Beiträge bei
1. freiwilliger Mitgliedschaft
2. Pflichtmitgliedschaft nach §5 Abs.1 Satz 13 SGB V

ist in der Satzung der Krankenkasse festgelegt.
Dort finden sich Generalklauseln, die alles umfassen, was zum Lebensunterhalt herangezogen werden kann, unabhängig vom steuerlichen Einkunftsbegriff.
Zumindest aber wird die die Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten als eigenes Einkommen der Frau unterstellt.



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