Re: Rausschmiß aus Krankenkasse, Tumorleiden beginnt während nicht versichert (Sonstige Themen)

Thomas, Sonntag, 07.10.2007, 18:02 (vor 6257 Tagen) @ Christian

Da hier von einer Versicherung und nicht von einer Kasse gesprochen wird, könnte es sich um eine Private handeln. Hier gilt der Kontrahierungszwang erst ab dem 1.7. für den modifizierten Standardtarif!
Dieser muss bis zum 31.12. diese Jahres abgeschlossen werden, da sonst alte Leiden ausgeschlossen werden! Auch besteht dort eine Wartezeit von drei Monaten, d.h. erst ab nächstem Jahr würde gezahlt werden. Damit soll verhindert werden, dass schon "brennende Häuser" versichert werden.

Übrigens: Es ist u.U. Umständen finanziell sinnvoll, dass Ihre Mutter ihr Gewerbe abmeldet, da sie dann bei Ihrem wohl gesetzlich versicherten Vater familienversichert werden kann, wenn sie über keine (Kapital-)Einkünfte von monatlich über 350 Euro verfügt. Dazu zählen auch Renten oder Lebensversicherungen. Man muss dann auch unter Umständen auf eine Beantragung einer Erwerbminderungsrente zumindest 12 Monate verzichten, damit man dann nachher gegen eigenen Beitrag in der GKV bleiben kann.


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