zurück nach deutschland (Sonstige Themen)

anika @, Mittwoch, 10.10.2007, 11:01 (vor 6258 Tagen)

Hallo, ich habe ein kurzfristiges Problem und hoffe, dass ich in diesem Forum eine Antwort bekomme..
Mein Freund und ich sind vor einem Jahr nach Australien gegangen. Unser Plan war, ein Visa von unserem Arbeitsgeber zu bekommen und mal sehen wie lange wir hier bleiben. Das hat auch alles supergeklappt und theoretisch könnten wir für 4weitere Jahre hier leben und arbeiten. ABER: Das erste unplanmäßige ist, dass mein Freund vor 2Monaten mit Diabetes diagnostiziert wurde und das zweite, dass ich nun in der sechsten Woche schwanger bin. Alles in einem heißt das für uns, zurück nach Deutschland und hier fängt unser Problem an: bevor wir hierher kamen waren wir Studenten, sprich familienversichert und da wir nicht wussten, wann wir wiederkommen werden, haben wir nicht den Grund in einer Anwartschaftversicherung gesehen. Also haben wir alles gekündigt bzw. nach unserem Studentensein nichts neues abgeschlossen, also sind wir unversichert.
Wenn wir nun aber zurück kommen, muss uns die Krankenkasse nehmen und wenn ja, wird der Beitrag für uns dann richtig hoch? Wenn wir zurück kommen, haben wir erstmal keine Arbeit, also kein Einkommen. Natürlich werden wir wie verrückt Arbeit suchen, aber erstmal haben wir nichts..
JA, also nochmal zusammen gefasst möchte ich wissen, ob und wie wir die beste preisgünstigste Versicherung bekommen können!
Vielen vielen Dank für alle Antworten!
Anika

Re: zurück nach deutschland

RW, Mittwoch, 31.10.2007, 18:55 (vor 6237 Tagen) @ anika

Hallo,
seit dem 01. April 2007 wurde durch die Gesundheitsreform eine Möglichkeit geschaffen: § 5 Absatz 1 Nummer 13 Sozialgesetzbuch V
Die frühere Krankenkasse muss einen wieder aufnehmen, und zwar mit dem Tag der Einreise (unabhängig von Erkrankungen!). Wenn die letzte Versicherung in Deutschland eine private Versicherung war, sollte der Antrag und die Einreise noch dieses Jahr erfolgen,. da sich zum 01.01.2008 die Voraussetzungen verschlechtern (Beitragshöhe).
Alternativ ist es auch möglich einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen. Wenn Bedürftigkeit vorliegt, werden vorn der Arbeitsgemeinschaft (der Arbeitsagentur und Sozialamt) der Stadt oder des Kreises auch die Krankenkassenbeiträge gezahlt.

Re: zurück nach deutschland

Juergen, Donnerstag, 01.11.2007, 05:16 (vor 6236 Tagen) @ RW

ich bin auch im ausland und habe meine anwartschaft der priv. KV gekuendigt dieses jahr und moechte wieder nach dtl. kommen, schoen waers natuerlich wenn ich wieder in meine priv. KV reinkomme, aber die haben abgelehnt, ist das korrekt ?
muss ich nochmal in dtl. ganz neu anfangen und einen neuen antrag bei einer x-beliebigen KV stellen mit neuer gesundheitspruefung ?

Re: zurück nach deutschland

anika, Donnerstag, 01.11.2007, 10:34 (vor 6236 Tagen) @ RW

vielen dank für die antwort, aber ich weiß immernoch nicht, ob wir dann erstmal zum arbeitsamt oder zur krankenversicherung müssen? brauchen wir für die krankenkasse irgendwelche scheine vom arbeitsamt oder umgekehrt?
wahrscheinlich wird das eh ein verrücktes hin und her gerenne oder??

Re: zurück nach deutschland

RW, Montag, 05.11.2007, 17:51 (vor 6232 Tagen) @ anika

Das mit dem Hin-und Hergerenne kann passieren. M.E. ist es am sinnvollsten, zunächst bei der Krankenkasse nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zustellen, da aktuell keine Krankenversicherung besteht. Am gleichen Tag auch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Beide Sachen werden etwas dauern.
Wenn Arbeitslosengeld II bewilligt wurde, bitte auf jeden Fall auch die Krankenkasse informieren (ab dann braucht man selber keine Beiträge mehr zahlen; die Arbeitsgemeinschaft übernimmt das dann; zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet). Das automatische Meldeverfahren zwischen Arbeitsgemeinschaft und Krankenkasse funktioniert nicht immer.

Re: zurück nach deutschland

anika, Montag, 05.11.2007, 23:18 (vor 6232 Tagen) @ RW

vielen vielen dank.
heisst das dasnn, dass wenn ich arbeitslosengeld bekommen wuerde, brauch ich die krankenversicherung nicht selbst bezahlen, wenn ich aber keins bekomme, muss ich selbst zahlen?
wie stehen die chancen, da ich noch nie wirklich in Deutschland gearbeitet habe, nur ein paar wochen hier und da in semesterferien oder praktikum, dass ich arbeitslosengeld bekomme? muss ich ansonsten zum sozialamt? Oje, das gehoert wahrscheinlich gar nicht mehr in dieses forum?
auf jeden fall dankeschoen fuer die antworten!
sonnige gruesse in kalte deutschland :)

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