Re: Familienversicherung (Sonstige Themen)

Czauderna, Sonntag, 04.01.2009, 12:14 (vor 5802 Tagen) @ Paula

Hallo,
wie bereits schon geschrieben, die Tochter hat bis zum
23. Lebensjahr Anspruch auf Familienversicherung bei dir
und sogar das Enkelkind kann grundsätzlich in die Familienversicherung.
Der Anspruch auf Familienversicherung ist nicht vom Datum der Antragstellung sondern von ihrem rechtlichen Beginn abhängig -
das ist ganz wichtig hinsichtlich der Leistungsgewährung.
Ansprechpartner ist die Krankenkasse der Mutter (Paula).
Dort mit Einschreiben Antrag auf Familienversicherung stellen,
entsprechende Einkommensnachweise der Tochter beifügen
und eine Erklärung über die Zuwendungen an Tochter und Enkel
beifügen (überwiegender Unterhalt).
In jedem Falle bei einer Ablehnung um einen rechtsmittelfähigen
Bescheid ersuchen.
Gruß
Czauderna


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