Familienversicherung (Sonstige Themen)

Paula06 @, Freitag, 09.11.2007, 06:44 (vor 6224 Tagen)

Guten Morgen,
ich habe eine Frage zur Familienversicherung.

Ich habe eine Tochter die nun 21 Jahre alt ist.
Vor 2 Jahren zog ich von Dortmund in den Rhein-Sieg Kreis und meine Tochter blieb in Dortmund zurück.
Ich habe mich dann hier bei der Krankenkasse neu angemeldet da es für mich einfacher erschien vor Ort versichert zu sein.

Meine Tochter war immer bei mir familienversichert. Sie bezog damals zum Zeitpunkt meines Umzuges Alg II.
Die neue Krankenkasse sagte mir ich könne sie jetzt nicht mehr mit familienversichern weil sie in Dortmund leben würde und ich hier ????

Sie solle sich selber versichern ???
Dies tat meine Tochter dann aber nicht.

Die Agentur für Arbeit in Dortmund hat dann immer Beiträge an die neue Krankenkasse bezahlt, da sie davon ausgingen das meine Tochter immer noch bei mir familienversichert wäre und das nun schon seit 2 Jahren.

Die Krankenkasse in Dortmund teilte meiner Tochter nun mehrmals mit das sie dort in DO nicht mehr familienversichert wäre.

Ist es richtig was die neue Krankenkasse mir damals sagte das sie nicht bei mir familienversichert sein könne da sie in Dotmund lebt und ich hier ?

Nun habe ich da mal nachgefragt bei der alten und bei der neuen Krankenkasse und hierauf bezieht sich auch meine Frage.

Die neue Krankenkasse teilte mir mit das meine Tochter nicht familienversichert werden könne da sie eigene Einkünft habe, sprich Alg II.
Die alte Krankenkasse sagte mir widerrum das Alg II in dem Sinne keine Einkünfte seien und meine Tochter trotzdem dann bei mir familienversichert werden könne ???

Welche Aussage ist denn nun richtig ?
Ich blicke da wirklich nicht mehr durch.

Kann mir hier einer weiterhelfen ?

Danke im voraus für die Mühe.

Gruß

Paula06

Re: Familienversicherung

Sora, Freitag, 09.11.2007, 08:32 (vor 6224 Tagen) @ Paula06

Hallo Paula,
deine Tochter kann bei dir bis zu Ihrem 23. Geburtstag familienversichert werden. Der Bezug von Alg II begründet zwar eine eigene Versicherungspflicht aber nur, sofern kein Anspruch auf Familienversicherung besteht.
Die Aussage deine Kasse ist also falsch.

Re: Familienversicherung

Paula06 @, Freitag, 09.11.2007, 08:51 (vor 6224 Tagen) @ Sora

Hallo Sora,

das ist ja mal eine Aussage.

Herzlichen Dank dafür.

Das heißt ja dann nun das man sie nachträglich doch noch familienversichern muß ?
Bis zu diesen 2 Jahren die nun vergangen sind ?

Danke nochmals.

Gruß
Paula06

Re: Familienversicherung

RW, Donnerstag, 15.11.2007, 19:03 (vor 6218 Tagen) @ Paula06

Hallo Paula,

die Aussage von Sora ist korrekt.

Wichtig ist noch, dass deine Tochter neben dem Arbeitslosengeld II kein weiteres Einkommen (z.B. aus selbstständiger Tätigkeit) hat.
Verwirrend ist häufig auch, dass es in NRW häufig zwei verschiedene Krankenkassen gibt: z.B. AOK Westfalen und AOK Rheinland oder IKK Westfalen und IKK Nordrhein.
Die Krankenkasse in Dortmund hat dann keinen Zugriff auf die Daten der rheinischen Schwesterkasse!!!

Re: Familienversicherung

Paula @, Sonntag, 04.01.2009, 10:18 (vor 5802 Tagen) @ RW

Guten Morgen zusammen,

ich muß mich nun doch noch mal melden, es geht immer noch um die Krankenversicherung für meine Tochter.
Die AOK hat sie mittlerweile wieder krankenversichert aber nicht rückwirkend bis zu dem Tag an dem ich die Krankenkasse gewechselt habe.

Auf Briefe an die AOk reagieren die in keinster Weise.

Mittlerweile ist ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet worden denn meine Tochter soll über 4000 € für die Geburt ihres Kindes zahlen in der Zeit wo sie nicht familienversichert, also überhaupt nicht versichert war.

Wie kann ich nun weiter vorgehen ?
Wäre es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten da wie gesagt die Krankenkassen überhaupt nicht reagiert auf meine Briefe und auch nicht auf die Briefe meiner Tochter.

Vielen Dank für Eure Mühe im voraus.

LG
Paula

Re: Familienversicherung

Czauderna, Sonntag, 04.01.2009, 12:14 (vor 5802 Tagen) @ Paula

Hallo,
wie bereits schon geschrieben, die Tochter hat bis zum
23. Lebensjahr Anspruch auf Familienversicherung bei dir
und sogar das Enkelkind kann grundsätzlich in die Familienversicherung.
Der Anspruch auf Familienversicherung ist nicht vom Datum der Antragstellung sondern von ihrem rechtlichen Beginn abhängig -
das ist ganz wichtig hinsichtlich der Leistungsgewährung.
Ansprechpartner ist die Krankenkasse der Mutter (Paula).
Dort mit Einschreiben Antrag auf Familienversicherung stellen,
entsprechende Einkommensnachweise der Tochter beifügen
und eine Erklärung über die Zuwendungen an Tochter und Enkel
beifügen (überwiegender Unterhalt).
In jedem Falle bei einer Ablehnung um einen rechtsmittelfähigen
Bescheid ersuchen.
Gruß
Czauderna

Re: Familienversicherung

Paula @, Sonntag, 04.01.2009, 12:23 (vor 5802 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderne,

vielen Dank für die Nachricht.
Die AoK reagiert auf keine meiner Briefe die ich denen zusende, ich bekomme einfach keine Antwort.

Ich werde das aber nun so machen wie Du es hier vorschlägst und das mit Einschreiben.
Das alles ist so ärgerlich und nur weil die Aussage der Frau von der Krankenkasse eindeutig falsch war.

Vielen Dank daher nochmals und ich versuche nun nochmal mein Glück. Werde dann davon berichten.

LG Paula

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