Re: theoretischer vs. praktischer KV-Beitrag Midijob (Gesetzliche Krankenkassen)

RW, Freitag, 16.11.2007, 18:56 (vor 6223 Tagen) @ Neuling

Ein Midijob liegt bei einem Verdienst zwischen 400,01 und 800 EUR. In diesem Bereich überweist der Arbeitgeber der Krankenkasse einen verringerten Beitrag. Die Regelung, dass AG und AN jeweils die Hälfte (abgesehen von 0,9%-Punkten Zusatzbeitrag) gilt hier nicht! Der AG trägt aber seinen normalen Beitrag, nur der Anteil des AN wird gesenkt. Man möchte den "Sprung" zwischen 400 EUR (Minijob - ohne Sozialversicherungsbeiträge) und 401 EUR (volle Sozialversicherungsbeiträge) dadurch mildern.
Die Formel istz für alle Krankenkassen und Sozialversicherungsträger gleich und z.B. in § 226 Abs. 4 SGB V geregelt.


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