Befreiung von Rezeptzuzahlung und Praxisgebühr (Sonstige Themen)
Liebes BKK Team,
meine Tochter ist über mich familienversichert und wird im Mai 2008 18 Jahre. Sie befindet sich in der 12.Klasse und wohnt noch zu Hause. Wie ist das mit einer Befreiung von der Praxisgebühr und von einer Befreiung von der Rezeptzuzahlung? An wen muß ich mich wenden bzw. welchen Antrag muß ich wo stellen.
MFG Beate Franz
Re: Befreiung von Rezeptzuzahlung und Praxisgebühr
RW, Donnerstag, 22.11.2007, 19:21 (vor 6211 Tagen) @ Franz
Bei der Zuzahlungsbefreiung zählen die jährlichen Bruttoeinnahmen der ganzen Familie (wenn es mehr als eine Person ist, kann pro Person etwa 4000 EUR von den Einnahmen abgezogen werden). Wenn man die Belastungsgrenze von 2% (bei chron. Kranken 1%) überschreitet bzw. gerade überschritten hat, Antrag bei der Krankenkasse stellen. Wenn die Familienangehörigen verschiedene Krankenkassen haben, am besten bei der Krankenkasse des chronisch Kranken. Da die Krankenkassen am Jahresende und Jahresanfang sehr viele Anträge haben, empfiehlt es sich, den Antrag im Laufe des zu stellen (sofern man den Grenzwert überschreitet).
Re: Befreiung von Rezeptzuzahlung und Praxisgebühr
Melanie Zaya , Mittwoch, 27.02.2008, 20:45 (vor 6114 Tagen) @ RW
Hallo
Mein Name ist Melanie Zaya ich hätte eine Frage .Ich bin alleinerziehene Mutter habe zwei Kinder 12 und 9 Jahre und kriege Harz4 und wollte wissen ob mir eine Befreiung auf die Praxisgebühr zusteht.Würde mich freuen auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Gruß
Melanie Zaya
Re: Befreiung von Rezeptzuzahlung und Praxisgebühr
hannies, Mittwoch, 17.12.2008, 08:14 (vor 5820 Tagen) @ Melanie Zaya
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Re: Befreiung von Rezeptzuzahlung und Praxisgebühr
Czauderna, Mittwoch, 17.12.2008, 13:07 (vor 5820 Tagen) @ Melanie Zaya
Hallo,
eine generelle Befreiung von den gesetzlich vorgeschriebenen
Zuzahlungen gibt es nicht. 2% seines Bruttoeinkommens bzw. 1%
bei chronischer Erkrankung muss man selbst tragen.
Das heißt in deinem konkreten Falle - wären dies ca. 84,40 € (42,20)
im Jahr, die du als Eigenanteil leisten müsstest.
Also, mit allen Unterlagen direkt bei der Kasse vorstellig werden,
den Betrag dort einzahlen und du erhälst einen Befreiungsausweis
für das ganze Jahr 2009.
Gruss
Czauderna
Re: Befreiung von Rezeptzuzahlung und Praxisgebühr
Nagat Barbara , Montag, 02.11.2009, 21:55 (vor 5500 Tagen) @ RW
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Schwester ist bei der BKK Essanelle versichert, ihr Brutto vom 01.01.09 - 28.09.09 (leider am 28.09.09 gestorben)
beträgt Gehalt 16,386,70 plus 5212,08 Krankengeld.
Die Krankenkasse hat bei der Zuzahlungsbefreiung für Chronischkranke 1% 220,- Euro berechnet. Sollte vom Brutto
nicht noch Pauschal 4000,- Euro abgezogen werden?
Re: Befreiung von Rezeptzuzahlung und Praxisgebühr
Czauderna, Montag, 02.11.2009, 22:03 (vor 5500 Tagen) @ Nagat Barbara
Hallo,
wenn es keine Angehörigen zu berücksichtigen gibt , kommt auch kein Abzug in Frage.
Gruß
Czauderna
Re: Befreiung von Rezeptzuzahlung und Praxisgebühr
miliz , Freitag, 12.06.2009, 14:23 (vor 5643 Tagen) @ Franz
hallo
ich bin 23 und geh noch in die Schule z.Z bin ich noch familienversichert
da ich nicht bei meinen eltern wohne und neben bei nur einen 400 euro job und das schüller Bafög bezieh, sind die kosten für Medikamente sehr hoch und oft muss man auf den Arztbesuch verzichten.
gibt es Möglichkeiten die Kassenzetel bzw die Quartalgebühr -scheine aufzubewahren und dann von den Beiträgen oder anderen Zahlungen ab zusätzen. oder gibt es überhaupt möglichkeiten ein teil des Geldes zurück zu kriegen
danke schön Für die Antwort im voraus
Re: Befreiung von Rezeptzuzahlung und Praxisgebühr
Bodi, Samstag, 13.06.2009, 15:44 (vor 5642 Tagen) @ miliz
Ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung ist stets möglich. Sobald die geleisteten Zuzahlungen im Kalenderjahr die Grenze von 2% (bei chronisch Kranken 1%) der Einkünfte abzüglich diverser Freibeträge überschreiten, kann die Kasse eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen erteilen.
Oder nach Ablauf des Kalenderjahres kann die Kasse die geleisteten Zuzahlungen, soweit sie über der Grenze liegen, erstatten.
Einfach einen Antrag von der Kasse zuschicken lassen.
Befreiung von Rezeptzuzahlung und Praxisgebühr
Günter Krause , Chemnitz, Freitag, 27.04.2012, 18:18 (vor 4593 Tagen) @ Franz
Hallo,
wie bereits festgestellt, 1% bzw. 2% sind effektiv immer selber zu tragen bei der Zuzahlung für rezepflichtige Arzneimittel. Auch wenn man diese Befreiungskarte hat, jedoch es ist keine echte Zuzahlungsbefreiung!!! Die Kassen erhalten von vielen Versicherten das Geld für das ganze Jahr im Voraus, der versicherte gibt der Kasse quasi ein Darlehen, dazu zinslos und zudem arbeitet die Kasse mit diesem Geld sogar noch!!!
Aber es gibt eine Möglickeit diese Zuzahlung zu sparen und zwar bis zu 100%. Dazu muss man jedoch Mitglied einer sog. Einkaufsgemeinschaft werden, was natürlich einen Jahresbeitrag kostet. Für 3 Personen sind das 50€, eine Einzelmitglieschaft kostet 35€. Also mal rechnen, wie viel Sie im Jahr zusammen oder einzeln ausgeben an Zuzahlungen und diese Summe dem Beitrag gegenüberstellen.
Gene schicke ich Ihnen weitere Infos.
MfG
Günter Krause:
Befreiung von Rezeptzuzahlung und Praxisgebühr
Czauderna, Samstag, 28.04.2012, 12:10 (vor 4592 Tagen) @ Günter Krause
Hallo Herr Krause,
mal davon abgesehen, dass dieses Forum nicht zu Werbezwecken missbraucht werden sollte und ich glaube sogar auch, das dem so ist, stellen Sie die Vorauszahlung, die die Versicherten an die Krankenkassen leisten negativ dar. was natürlich in der Realität nicht der Fall ist.
Wir bieten den Versicherten diese Möglichkeit als Alternative zum bezahlen, sammeln der Belege und nachträglicher Abrechnung an.
In der Regel bieten wir das auch nur den Versicherten an, die auch grundsätzlich viele zuzahlungspflichtige Leistungen ( Praxisgebühr,Arzneimittel, physiotherapeutische Behandlungen, häusliche Krankenpflege usw.) benötigen.
Es ist in diesen Fällen für beide Seite von Vorteil.
Was Sie anbieten, egal, was es auch ist, kann kein Ersatz dafür sein !!
Unser Angebot ist für den Versicherten kostenlos !!
Gruss
Czauderna