Direktversicherung (Sonstige Themen)

Mathews @, Sonntag, 18.11.2007, 20:49 (vor 6215 Tagen)

Bin über 30 Jahre freiwillig bei der DAK versichert gewesen und hatte in der Zeit auch eine Direktversicherung abgeschlossen, die aus Lohnverzicht bezahlt and pauschalbesteuert wurde.

Jetzt kommt die Kasse nach Auszahlung der Versicherung und verlangt für die dAuer von 120 Monate Beiträge für diese Versicherungsleistung.
Für mich , der nunmehr Rentner ist und nicht mehr die Höchsbeiträge entrichte, erlebe nun wie ca. 20 % der Versicherungsleistung von der Krankenkasse einkassiert wird.

Einfach ausgesprochen, dies ist eine nachträgliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze.

Wer hat Rat zur Hand!

MfG

Re: Direktversicherung

RW, Donnerstag, 22.11.2007, 19:26 (vor 6211 Tagen) @ Mathews

Das ist teilweise eine Auswirkung der vorletzten Gesundheitsreform vom 01.01.2004. Es ist z.Z. ein Verfahren beim Bundessozialgericht anhängig, ob diese Gesetzesänderung rechtens ist. Evtl. Widerspruch einlegen und abwarten, bis eine endgültige richterliche Entscheidung vorliegt (kann noch länger dauern). Für den Widerspruch hat man 1 Jahr nach Erhalt des Krankenkassenbescheides Zeit, wenn keine Widerspruchsklausel angegeben ist.

Re: Direktversicherung

gundolfo @, Sonntag, 09.12.2007, 15:20 (vor 6194 Tagen) @ RW

Die Thematik ist mir bekannt und ich habe bei meiner GKV Widerspruch gegen die Bebeitragung eingelegt. Als Antwort erhielt ich die Aussage: „Wir möchten die Rechtslage - für alle betroffenen Mitglieder - in Musterstreitverfahren überprüfen lassen. Dabei wird es zu verbindlichen Grundsatzentscheidungen des Bundessozialgerichtes und gegebenenfalls auch des Bundesverfassungsgerichtes kommen.“ Von der Bebeitragung wäre ich jedoch bis dahin nicht entbunden. Nun traue ich schon nicht mehr der Aussage der GKV. Wer kennt das entsprechende Aktenzeichen für ein Musterstreitverfahren? Oder handelt es sich dabei nur um eine Verzögerungstaktik der GKV? Dass die Rechtsänderung zur Modernisierung der KGV in der Sache keinen Bestandsschutz für Verträge vor 2004 vorgesehen hat ist ein Skandal und absolut nicht hinnehmbar. Warum begehren alle davon Betroffenen nicht auf???

Re: Direktversicherung

mathalo @, Montag, 18.02.2008, 11:15 (vor 6123 Tagen) @ gundolfo

Ich zahle keine Beiträge und habe trotz wiederholter Androhung von Zwangsmassnahmen oder Einziehung über die BfA die Zahlung abglehnt. Jetzt ist ein Verfahren vor dem Sozialgericht anhängig.

Dass die KV einen Musterprozess annstreben halte ich schlicht für eine Mär

Re: Direktversicherung

Shoppingqueen, Montag, 18.02.2008, 20:08 (vor 6123 Tagen) @ mathalo

Hallo,

und was war jetzt genau die Frage?

LG, Shops

Re: Direktversicherung

Ulrich Seessle @, Donnerstag, 10.04.2008, 19:16 (vor 6071 Tagen) @ gundolfo

Hallo,
als ebenfalls Betroffener würde mich interessieren ob auf diesen Eintrag brauchbare Antworten eingegangen sind. Ich habe auch das Gefühl, dass ein Gerichtsurteil in dieser Angelegenheit schon längst fällig ist.
Über Tips und Anregungen wäre ich auf jeden Fall sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
U. Seessle

Re: Direktversicherung

dodimaik @, Freitag, 27.02.2009, 17:35 (vor 5748 Tagen) @ RW

Auch ich habe unseren Sozialpolitikern vertraut, die es damals, vor 32 Jahren als ein brennendes Thema der Zukunftvorsorge sahen, und diese Versicherung für meine weitere Lebensplanung abgeschlossen. Was sich als nachweislich falsch abzeichnet und einem politischen Betrug nahe kommt.Durch diese politische Willkür traf mich diese Rentenkürzung, Wiedererwartend meines Rechtsempfindens (Bestandsschutz für Verträge vor 2004??), innerhalb eines halben Jahres zwei Mal.
Eine Kapital-Lebensversicherung (nach Konkurs) und eine Direktversicherung (nach vorzeitigem Ausscheiden in den Ruhestand) von mir übernommen. Die von mir angesparten Versicherungsbeiträge von 23 Jahren und 7 Monaten durften nicht Bestand der Beitragsberechnung sein.
Ich fühle mich betrogen und habe im Mai 2007 Widerspruch eingelegt. Ich wünsche mir ein zeitnahes Urteil!! Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Frage der teils privaten, teils betrieblichen Versicherungen noch nicht befasst. Auch das in dieser Zeitspanne, nicht zu verstehen.
In diesem Forum wird in einem Beitrag von einem absolut nicht hinnehmbarem Skandal und einem aufbegehren der Betroffenen berichtet. Kann ich nur unterstreichen. Ich hatte gehofft und mir gewünscht ein Interessenvertreter wie der DGB oder VdK würden jetzt vor den Wahlen zu einer "Demonstration aller Geschädigten" an den Ort, an dem dieses "Modernisierungsgesetz" verabschiedet wurde aufrufen.
Schade...Chance der Image- und Mitgliederwerbung vertan.

Re: Direktversicherung

maximilian @, Mittwoch, 18.03.2009, 19:33 (vor 5729 Tagen) @ dodimaik

Dem kann ich nur voll zustimmen. Aber unseren Politikern fällt nichts neues mehr ein um sich Geld zu hohlen. Gesetzlich versicherte sind eben nur Versicherte zweiter Klasse ( gegen über Priv. Versicherten) Auch ich habe die Versicherung vor 33 Jahren abgeschlossen und war immer über der Beitragsbemessungsgrenze. Ich hätte ja auch einen Ratensparvertrag abschließen können aber der Aspekt der Lebensversicherung war mir wichtig. Dass ich heute dafür 10 Jahre lang Krankenkassenbeiträge bezahlen soll ist unverschämt. Morgen wird das auch auf die Sparguthaben (dienen ja auch den Lebensunterhalt) ausgedehnt (wäre ja eine neue noch nicht angezapfte Quelle). Verständlich wäre es für die Ertragsausschüttung einen KV Beitrag zu erheben, nicht aber auf das Angesparte Kapital.
MfG

Re: Direktversicherung

Heinz @, Freitag, 31.07.2009, 10:45 (vor 5594 Tagen) @ Mathews

Was hier pasiert ist Vertrauensbruch, Enteignung, Altersdiskriminierung, Verfassungsbruch, aber alles sanktioniert.
Für einen Betrag kann man nicht zwei mal Krankenversicherung bezahlen müssen.
Gemäß Bundesverfassungsbericht vom 28.2.1008 (AZ 1 BvR 2137/06) habe der Gesetzgeber das Rcht, "jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwandes für die Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen".
Dies ist Altersdiskriminiereung und widerspricht dem Sinne des Solidarpaktes!!!
Es nützt derzeit nur eines: An die Öffentlichkeit zu gehen und die zugehörigen Abgeordneten in Bund und Land zu konfrontieren, daß der Gestzgeber seinen Blödsinn korrigiert.
Eingebrockt hat dies Ulla Schmidt und Seehofer.

Re: Direktversicherung

Hagl Maximilian @, Freitag, 31.07.2009, 11:27 (vor 5594 Tagen) @ Mathews

Hallo mir ist es genauso ergangen, Muß leider zahlen habe aber Einspruch eingelegt.
Meines erachtens war dies eine willkürliche Festlegung. Laut Kasse bringt das nichts, kostet nur Aufwand.
eben Politik


MfG

Direktversicherung

uwit @, Dienstag, 04.01.2011, 13:43 (vor 5072 Tagen) @ Mathews

Auch ich bin betroffen. Habe 25 Jahre lang in eine Direktversicherung (DV) eingezahlt, und erwarte nun den Bescheid von Seite der Krankenkasse über den Einbehalt der KV/PV-Beiträge auf den vollen Kapitalbetrag meiner DV.

Die Beiträge zur DV waren zwar steuerbegünstigt, aber keinesfalls sozialversicherungsbegünstigt.

Der Einbehalt des vollen KV-Beitrages auf die gesamte Kapitalleistung wirkt wie die nachträgliche Anhebung der KV-Beitragsbemessungsgrenze; allerdings mit dem Unterschied, dass die Arbeitgeber aussen vor bleiben: Sie haben keine KV-Beiträge nachzuzahlen.

Besonders betroffen sind Direktversicherte, deren Verdienst seinerzeit nicht über der Beitragsbemessungsgrenze lag. Sie zahlen praktisch zweimal KV-Beiträge auf ihre damalige DV-Prämie: Seinerzeit den halben KV-Beitrag auf ihr gesamtes Entgelt(der AG zahlte die andere Hälfte), und nun nochmals alleine den vollen KV-Beitrag. In Summe also den 1,5-fachen KV-Beitrag auf die seinerzeitigen DV-Prämien!

Und noch etwas: Die Erhebung von KV-Beiträgen auf einmalig ausgezahlte Kapitalleistungen einer Direktversicherung trifft einzig GKV-Versicherte. Beamte und andere Privatversicherte haben keine KV-Beiträge an ihre Privatversicherungen nachzuzahlen.

Liegt hier nicht eine gravierende Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vor?
Wurde eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes in den Musterklagen beklagt?

MfG

Direktversicherung

Thiel @, Freitag, 09.09.2011, 15:10 (vor 4824 Tagen) @ uwit

Ich habe eine Direktversicherung mit 60 j. in 12.2008 ausbezahlt bekommen und sollte dafür Versorgungsbezüge bei der DAK zahlen .( 10 j ) ich habe dagegen Einspruch erhoben und dem wurde auch stattgegeben weil ich immer über der Beitragsbemessungsgrenze war. Jetzt gehe ich mit 63 j, in Rente und die DAK will jetzt auf die Direktversicherung von 2008 die Versorgungsbezüge erheben !!!! 3 Jahre später , Begründung : jetzt bin ich Rentner und verdiene ja nicht mehr soviel und falle jetzt unter die Beitragsbemessungsgrenze !!!1! Ist das möglich nach 3Jahren nachträglich die Versorgungsbezüge einzufordern ????

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