Re: Direktversicherung (Sonstige Themen)

RW, Donnerstag, 22.11.2007, 19:26 (vor 6211 Tagen) @ Mathews

Das ist teilweise eine Auswirkung der vorletzten Gesundheitsreform vom 01.01.2004. Es ist z.Z. ein Verfahren beim Bundessozialgericht anhängig, ob diese Gesetzesänderung rechtens ist. Evtl. Widerspruch einlegen und abwarten, bis eine endgültige richterliche Entscheidung vorliegt (kann noch länger dauern). Für den Widerspruch hat man 1 Jahr nach Erhalt des Krankenkassenbescheides Zeit, wenn keine Widerspruchsklausel angegeben ist.


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