Muß ich mich Versichern? (Gesetzliche Krankenkassen)

Julja, Montag, 12.11.2007, 20:49 (vor 6227 Tagen)

Hallo,
Ich bin seit 05.2007 nicht mehr Krankenversichert.
Mein Freund und ich wollten im Januar 2008 Heiraten so habe ich gedacht das ich dann, wieder Krankenversichert währe (Familienversicherung).Die AOK hat mir geschrieben das ich mich Versichern muß, und die Monate zuvor rückwirkend zahlen muß wenn, ich nicht wo anders versichert war und es nicht vorweisen kann.
Meine Fragre: Muß ich mich bei der AOK versichern?
Können sie die Beiträge rückwirkend verlangen?
Seit ich nicht versichert bin war ich bei keinen Arzt habe also kein Leistungen in anspruch genommen.

Re: Muß ich mich Versichern?

Tobias, Montag, 12.11.2007, 22:35 (vor 6227 Tagen) @ Julja

Hallo!

Ja, sie müssen sich versichern. Seit dem 01.04.2007 gibt es in Deutschland ein neues Gesetz, nachdem sich jeder Bürger in Deutschland, der keinen Versicherungsschutz nachweisen kann - egal ob als Mitglied oder familienversichert - versichern muss! Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung. Die Beiträger werden hierbei aus Ihrem monatlichen Brutto-Einkommen berechnet. Wenn Sie kein Einkommen haben, werden die Beiträge aus einem fiktiven Einkommen (derzeit mind. 816,67 €) berechnet.

Der Versicherungsschutz beginnt direkt nach dem Ende des ketzten Versicherungsverhältnisses. Ab dem Tag müssen auch Beiträge entrichtet werden, egal ob Leistungen in Anspruch genommen wurden oder nicht. Also hat Ihre letzte Krankenkasse das Recht, die Beiträge auch rückwirkend einzufordern.

Sobald Sie geheiratet haben und nicht mehr als 400 € im Monat verdienen, haben Sie wieder einen Anspruch auf die Familienversicherung bei Ihrem Mann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit helfen!

MfG Tobias

Re: Muß ich mich Versichern?

Tobias, Montag, 12.11.2007, 22:40 (vor 6227 Tagen) @ Tobias

Nur noch ein Punkt zu meinem vorherigen Eintrag:

Die Beiträge werden immer aus mind. 816,67 € berechnet, auch wenn Sie Geld verdienen. Das ging aus dem vorherigen Eintrag nicht hervor.

Also: Solange weniger Einkommen besteht, als die 816,67 €, wird dieser Betrag der Berechnung zugrunde gelegt!

Gruß, Tobias

Re: Muß ich mich Versichern?

Julja, Dienstag, 13.11.2007, 09:33 (vor 6226 Tagen) @ Tobias

Danke, für eure Antworten. Habe auch mit der KK telefoniert hat mir das gleiche gesagt.
Was ist aber wenn ich mich nicht Versichere.
Warte bis ich mich Familienversichern kann bei meinen Mann nach der Heirat.
LG Julja

Re: Muß ich mich Versichern?

Sora, Dienstag, 13.11.2007, 11:28 (vor 6226 Tagen) @ Julja

Die Kasse kann die Pflichtversicherung von Amts wegen eröffnen. Beitragspflichtig bist du ohnehin ab 01.04.2007!
Gegenfrage: Was machst du, wenn du krank wirst???

Re: Muß ich mich Versichern?

Targot, Dienstag, 13.11.2007, 12:55 (vor 6226 Tagen) @ Sora

bzw. was machst du, wenn die Kasse nächstes Jahr rückwirkend x Monate Beitrag nachgezahlt haben möchte mit einer Jahresverzinsung von preisgünstigen 60 %??

Re: Muß ich mich Versichern?

Matze, Dienstag, 13.11.2007, 14:14 (vor 6226 Tagen) @ Targot

Hallo!

Hmmm, so fast stimmen die 60 % - aber nicht so richtig, weil immer im ersten säumigen Monat nur 1 % zu zahlen ist, erst ab dem 2. Monat dann die 5 % ... ;-)

(1) Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die der Zahlungspflichtige nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 v. H. des rückständigen, auf 50 EUR nach unten abgerundeten Betrages zu zahlen. Bei einem rückständigen Betrag unter 100 EUR ist der Säumniszuschlag nicht zu erheben, wenn dieser gesondert schriftlich anzufordern wäre.

(1a) Abweichend zu Absatz 1 haben freiwillig Versicherte, Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 KVLG 1989 für Beiträge und Beitragsvorschüsse, mit denen sie länger als einen Monat säumig sind, für jeden weiteren angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag von 5 v. H. des rückständigen, auf 50 EUR nach unten abgerundeten Beitrages zu zahlen. (§ 24 -Säuminszuschlag- SGB IV)


Bei einem Beitrag von 13 % (ich weiß ja nicht, welche AOK gemeint ist - ist also einfach nur ein Musterbeispiel) betrüge der Monatsbeitrag aus den benannten 816,67 Euro somit ca. 106 Euro, auf 50 Euro abwärts gerundet also 100 Euro Berechnungsgrundlage für die Säumniszuschläge.

Wenn man also ab Mai 2007 nicht bezahlt hat, errechnet sich der aktuell zu zahlende Gesamtbetrag in diesem Beispiel so:

Mai 2007: 106,17 Euro + 1 Euro (1 % von 100) = 107,17 Euro
Juni 2007: 106,17 Euro + 1 Euro + 5 Euro (5 % von 100) + 106,17 Euro + 1 Euro = 219,34 Euro
Juli 2007: 106,17 Euro + 11 (1+5+5) Euro + 106,17 Euro + 6 Euro + 106,17 Euro + 1 Euro = 336,51 Euro
August 2007: 106,17 Euro + 16 Euro + 106,17 Euro + 11 Euro + 106,17 Euro + 6 Euro + 106,17 Euro + 1 Euro = 458,68
September 2007: 106,17 Euro + 21 Euro + 106,17 Euro + 16 Euro + 106,17 Euro + 11 Euro + 106,17 Euro + 6 Euro + 106,17 Euro + 1 Euro = 585,85 Euro
Oktober 2007: 106,17 Euro + 26 Euro + 106,17 Euro + 21 Euro + 106,17 Euro + 16 Euro + 106,17 Euro + 11 Euro + 106,17 Euro + 6 Euro + 106,17 Euro + 1 Euro = 718,02 Euro
November 2007: 106,17 Euro + 31 Euro + 106,17 Euro + 26 Euro + 106,17 Euro + 21 Euro + 106,17 Euro + 16 Euro + 106,17 Euro + 11 Euro + 106,17 Euro + 6 Euro + 106,17 Euro + 1 Euro = 855,19 (hier sind es also schon 112 Euro Säumniszuschläge für 7 Monate!!! - mehr als ein Monatsbeitrag!)
usw. usf.

By the way: Weiß hier eigentlich jemand, ob man hierfür den allgemeinen oder den ermäßigten Beitragsatz heranzieht? Und ob der Monatsbeitrag im laufenden Monat - oder erst im Folgemonat fällig ist? Und auch zum 15. - oder ganz anders? Oder ist das Satzungssache? Oder ...?


Es gibt übrigens evtl. die Möglichkeit der Stundung, wenn man die offene Summe partout nicht im Ganzen zahlen kann - doch dazu muss man zur Kasse hingehen und mit den Mitarbeitern dort reden. Und je länger man damit wartet - um so größer wird die Summe.

Und wenn Du ab nächstem Jahr in die Familienversicherung gehst - wird die Kasse sicher prüfen, wo und wie Du vorher versichert warst. Spätestens dann fällt Dein Kartenhaus also in sich zusammen - und dann wirds richtig teuer.

Grüße, Matze.

Re: Muß ich mich Versichern?

Torsten, Dienstag, 13.11.2007, 18:28 (vor 6226 Tagen) @ Matze

Es ist der ermäßigte Beitragssatz maßgeblich, da sie ohne Anspruch auf Krankengeld versichert ist.

Re: Muß ich mich Versichern?

Tobias, Dienstag, 13.11.2007, 22:16 (vor 6226 Tagen) @ Matze

ermäßigter Beitrag (kein Anspruch auf Krankengeld). Beitragseinzug ist Satzungssache!

Re: Muß ich mich Versichern?

thi, Mittwoch, 30.01.2008, 23:53 (vor 6147 Tagen) @ Tobias

Hallo
ich werde in august 2008 Heiraten, mein Freund lebt, in der USA und ich werde aber erst im Februar zu ihm ziehen, was passiert denn jetzt mit meine Krankenversicherung? ich arbeite ab juni 2008 nämlicht nicht mehr....

Re: Muß ich mich Versichern?

Targot, Montag, 12.11.2007, 22:36 (vor 6227 Tagen) @ Julja

Hallo,

du musst dich versichern, die Beiträge können rückwirkend eingezogen werden und sogar mit 5% säumnis belegt werden. Ob du beim Arzt warst ist gleichgültig.

Quelle: §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V

Re: Muß ich mich Versichern?

Tobias, Dienstag, 13.11.2007, 22:09 (vor 6226 Tagen) @ Targot

Dem allen hier ist nichts hinzuzufügen! Auch, dass die KK die Mitgliedschaft selbst eröffnen kann. Denn wie gesagt, es ist eine PFLICHTversicherung nach §5 Abs. 1 SGB V!

Re: Muß ich mich Versichern?

Targot, Mittwoch, 14.11.2007, 11:26 (vor 6225 Tagen) @ Tobias

UND:
Meldeverpflichteter ist der Versicherte: also DU!!

Rausmogeln ist also nicht!

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