Arbeitslosigkeit GKV weiterversichert? (Sonstige Themen)
Folgendes Problem: Arbeitsverhältnis endet am 31.12.08 durch betriebsbedingte Kündigung- Zustimmung vom Integrationsamt liegt vor.
Arbeitslosenmeldung ist erfolgt-Krankenversicherungsschutz besteht incl. 1 Monat nachversicht bis Ende Januar. Nun soll ich mich laut Aussage der Bundesagentur für Arbeit freiwillig bei meiner KK weiterversichern- da die Bundesagentur für Arbeit erst krankenversichert, wenn die Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber vorliegt-da der Arbeitgeber diese Bescheinigung erst ca. 6-12 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhälnisses aushändigt (Erfahrungswert!) wäre ich ab Feb. 09 nicht versichert.
Entstehen mir durch eine freiwillige Weiterversicherung Nachteile? Z.B. Wenn ich einige Wochen später durch die Bundesagentur f. Arbeit wieder pflichtversichert bin? Ist meine KK gesetzlich verpflichtet einer freiwilligen Versicherung zuzustimmen ( keine Einkünfte in der Zeit/ Überbrückung durch Ersparnisse)?
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- Arbeitslosigkeit GKV weiterversichert? -
Linka,
18.12.2008, 14:46
- Re: Arbeitslosigkeit GKV weiterversichert? - Czauderna, 18.12.2008, 15:26