Versicherungsstatus nach Heirat mit Polin (Sonstige Themen)

J. Spann @, Montag, 05.01.2009, 12:39 (vor 5805 Tagen)

Hallo Forum-Mitglieder,

ich habe folgendes Anliegen: Ich bin privat versichert. Im November 2008 habe ich meine langjährige Freundin aus Polen geheirat und wir erwarten im April 2009 unser erstes Kind. Im Moment ist meine Frau noch in Polen krankenversichert, ist aber inzwischen umgezogen und hat ihren zweiten Wohnsitz nun in Deutschland. Das Kind soll hier in Deutschland geboren werden. Im Moment hat sie den Status: Selbstzahler.

Bei meiner privaten Versicherung kann ich meine Frau nicht versichern, da "schwangere" Ehefrauen nicht aufgenommen werden.
Leider kenne ich mich in dem Umfeld zu wenig aus, wie ich nun weiter vorgehen kann.
Gibt es einen Rechtsanspruch für meine Frau, dass sie sich gesetzlich versichern kann bzw. kann sie sich freiwillig bei einer Krankenkasse versichern ? Wie kann ich hier am besten weiter vorgehen bzw. an welche Einrichtung kann ich mich mit meinem Anliegen wenden ?

Bin für Tipps und Anregungen sehr dankbar, Grüße J. Spann

Re: Versicherungsstatus nach Heirat mit Polin

Czauderna, Montag, 05.01.2009, 13:17 (vor 5805 Tagen) @ J. Spann

hallo,
wie wäre es mit einer Tätigkeit ??
das würde Versicherungspflicht auslösen !!
Alternativ würde ich mal an eine GKV-Kasse ansprechen und prüfen lassen ob diese Zuständig sind eil sie in Polen dem dortigen
Sozialversicherungssystejm angehörte und Polen schliessich auch in der EG. ist.
Gruß
Czauderna

Re: Versicherungsstatus nach Heirat mit Polin

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 05.01.2009, 16:00 (vor 5805 Tagen) @ Czauderna

Als nicht bei einer GKV beschäftigter und auch weisungsgebundener Angestellter formuliere ich mal so, deine Frau hat die Wahlmöglichkeit
a) als EU-Ausländer per Freizügigkeitsbescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde in der Bundesrepublik und mit dem europaweit gültigem Formular E104 ihrer polnischen Krankenkasse http://www.nfz.gov.pl/ue/?katnr=5&dzialnr=2&artnr=716&czartnr=3 hier in jede GKV ab Einreisetag! zum Hausfrauenbeitrag nach Anrechnung deines hälftigen Einkommens dann zwischen ca. 125€ und 250€ einzutreten oder
b) und wie es schon viele auch Osteuropäer praktizieren weiterhin den wesentlich preiswerteren und über die Oder ausstrahlenden polnischen Versicherungstatus zu benützen und mit dem mitgebrachten Formular E112 defacto der Versicherungspflicht a la Ulla ein gewaltiges Schnäppchen zu schlagen. Für die Kinder gilt dann dasselbe. Wird nicht gern gesehen, aber wo die Maus - da auch das Mauseloch.

Nachzulesen im geänderten SGBV unter §5 Punkt d, hier in der Quelle auf Seite sechs rechts http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/031/1603100.pdf

Re: Versicherungsstatus nach Heirat mit Polin

Spann @, Sonntag, 25.01.2009, 23:31 (vor 5784 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

ich möchte mich auf diesem Wege noch für die Hilfestellung bedanken!! Dies war für uns sehr nützlich & hilfreich.

Wie ist es nun ausgegangen ? Meine Frau hatte nun bei der AOK BW ein Beratungsgespräch. Dort hat man ihr erklärt, dass bei ihrem Status eine Aufnahme in die AOK nicht möglich sei, da sie bisher in keiner anderen dt. Krankenkasse versichert war. Hier ist m. E. eine Falschberatung erfolgt. Ich war kurz davor einen Anwalt einzuschalten.
Einen Tag darauf war sie bei der DAK, dort wird sie - nachdem nun alle notwendigen pol. Dokumente hier sind - morgen als neues Mitglied aufgenommen (ohne Probleme & große Erklärungen).

Nochmals Vielen Dank

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