Re: KV nach dem Studium(PKV während Studium) (Sonstige Themen)

Czauderna, Donnerstag, 15.01.2009, 14:01 (vor 5791 Tagen) @ Lucia

Hallo
Fall 1 - Wechsel in die GKV ist hier gesetzlich vorgeschrieben wenn es sich um eine Arbeitnehmertätigkeit handelt.
Fall 2 - aus der PKV können Sie zwar raus, aber in die GKV nicht rein, da der 400,00 € Job keine Krankenversicherungspflicht auslöst. Da Sie aber eine Krankenversicherung haben müssen bleibt Ihnen nur weiterhin die PKV. Bei Arbeitsaufnahme und Krankenversicherungspflicht sofort Wechsel in GKV möglich
und auch Pflicht.
Gruß
Czauderna


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