GKV seit 1979 und jetzt? (Sonstige Themen)

Eleonore @, Freitag, 23.01.2009, 22:03 (vor 5782 Tagen)

Hallo,hier die unglaubliche Geschichte; Ich war seit 1979 GKV als Azubi und dann ab 1983 GKV als Angestellte. Mein Angestelltenverhältnis besteht seit 1983 bei der gleichen Firma. Bis 2002 in Vollzeit 163h,von 2002 bis 2007 Elternzeit, seit 2008 Teilzeit. 1993 habe ich einen Gewerbeschein angemeldet und dies schriftlich unstrittig meinem Arbeitgeber gemeldet, erneute Meldung 2001 und 2007. Bei der Beantragung einer freiwilligen KV für das letzte Jahr(4.Jahr) der Elternzeit in 2006 wurde von der KK festgestellt, das ich seit 1999 nicht mehr pflichtversichert war, dies durch die Höhe der Gewerbeeinnahmen. Es stellte sich raus, das der Arbeitgeber keine weitere Meldung oder Prüfung an die Kasse veranlasst hatte(§28 sgb IVff). Es wurden nun Bescheide aufgemacht die im November 2008 vom SG als rechtswidrig/ verfahrensfehlerhaft aufgehoben wurden. Nun wird erneut per Bescheid 12/2008 durch die Kasse eine Feststellung meiner Versicherungspflicht betrieben. Entweder soll ich einen Antrag ab 01.01.1999 auf freiwillige Mitgliedschaft stellen oder es wird eine Leistungserstattung ab 01.01.1999 abgewickelt. Auch soll ich dann eine Pflichtversicherung eindecken? Ich habe seit 1979 durchgehend meine Beiträge als Arbeitnehmer gezahlt. Seit 2006 dann als freiwilliges Mitglied. Ein Bezug meiner gewerblichen Einnahmen zu meiner GKV aus dem Angestelltenverhältnis war mir bis 2006 nicht bekannt. Meine Frage ist nun; wie ist die Verjährung für solche Nachforderungen der Kasse?, kann oder muss ich für die nicht Weitermeldung(das 3 mal!) meines Arbeitgebers haften?, muss ich das gezahlte Mutterschaftsgeld(ca.5T€) von 2003 zurück zahlen?, ist eine Leistungserstattung einer nachträglichen freiwilligen GKV vorzuziehen? beinhaltet eine Leistungserstattung ausschließlich die real von der Krankenkasse an Ärzte/Krankenhaus/Kur gezahlten Euro Beträge? Vielen Dank für Eure Infos!

Re: GKV seit 1979 und jetzt?

Czauderna, Samstag, 24.01.2009, 11:54 (vor 5782 Tagen) @ Eleonore

Hallo,
ein sehr schwieriger Fall und auch total ungewöhnlich.
Ich hatte in meiner Praxis so einen ähnlichen Fall. Da war es aber so,
dass nur die Krankenversicherung im Rahmen der Verjährungsfrist umgestellt wurde und speziell in diesem Fall ab dem Tag, der auf das
Ende einer Lohnersatzleistung (in diesem Falle Krankengeld) folgte.
Der Arbeitgeber bekam seinen Anteil von zurück und der Selbständige
musste die Nachzahlung der Differenz vornehmen (Pflegeversicherung
wurde anlag gehandhabt).
Viel ärgerlicher für den betroffenen war die Klärung dieser Sache mit dem Finanzamt (hat mir dann mal erzählt).
Eine Leistungsrückzahlung war hier zu keiner Zeit ein Thema, auch nicht di Beendigung der Mitgliedschaft weil die Kasse das
Risiko zu jeder Zeit getragen hatte.
Gruß
Czauderna

Re: GKV seit 1979 und jetzt?

Eleonore @, Samstag, 24.01.2009, 13:50 (vor 5782 Tagen) @ Czauderna

Hallo, das Finanzamt ist nicht involviert. Hierzu wurde bereits ein Gespräch geführt. Steuern(Bilanz) wurden seit 1993 korrekt über eine Steuerberatung gezahlt. Auch bei einer Betriebsprüfung war ein Zusammenhang des Gewerbes zur GKV aus der Nichtselbständigen Tätigkeit nie ein Thema. Es geht eigentlich auch nicht um eine etwaige Nachzahlung von Differenzen im KK Beitrag, sondern um die rechtliche Grundlage der Forderungen/Aufrechnungen der KK rückwirkend von 1999. Verjährungsfristen sind der Knackpunkt. Bei einem 2. SG Prozess werde ich ggf. einen spezialisierten Fachanwalt einschalten, ist besser denke ich. MfG

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