GKV seit 1979 und jetzt? (Sonstige Themen)
Hallo,hier die unglaubliche Geschichte; Ich war seit 1979 GKV als Azubi und dann ab 1983 GKV als Angestellte. Mein Angestelltenverhältnis besteht seit 1983 bei der gleichen Firma. Bis 2002 in Vollzeit 163h,von 2002 bis 2007 Elternzeit, seit 2008 Teilzeit. 1993 habe ich einen Gewerbeschein angemeldet und dies schriftlich unstrittig meinem Arbeitgeber gemeldet, erneute Meldung 2001 und 2007. Bei der Beantragung einer freiwilligen KV für das letzte Jahr(4.Jahr) der Elternzeit in 2006 wurde von der KK festgestellt, das ich seit 1999 nicht mehr pflichtversichert war, dies durch die Höhe der Gewerbeeinnahmen. Es stellte sich raus, das der Arbeitgeber keine weitere Meldung oder Prüfung an die Kasse veranlasst hatte(§28 sgb IVff). Es wurden nun Bescheide aufgemacht die im November 2008 vom SG als rechtswidrig/ verfahrensfehlerhaft aufgehoben wurden. Nun wird erneut per Bescheid 12/2008 durch die Kasse eine Feststellung meiner Versicherungspflicht betrieben. Entweder soll ich einen Antrag ab 01.01.1999 auf freiwillige Mitgliedschaft stellen oder es wird eine Leistungserstattung ab 01.01.1999 abgewickelt. Auch soll ich dann eine Pflichtversicherung eindecken? Ich habe seit 1979 durchgehend meine Beiträge als Arbeitnehmer gezahlt. Seit 2006 dann als freiwilliges Mitglied. Ein Bezug meiner gewerblichen Einnahmen zu meiner GKV aus dem Angestelltenverhältnis war mir bis 2006 nicht bekannt. Meine Frage ist nun; wie ist die Verjährung für solche Nachforderungen der Kasse?, kann oder muss ich für die nicht Weitermeldung(das 3 mal!) meines Arbeitgebers haften?, muss ich das gezahlte Mutterschaftsgeld(ca.5T€) von 2003 zurück zahlen?, ist eine Leistungserstattung einer nachträglichen freiwilligen GKV vorzuziehen? beinhaltet eine Leistungserstattung ausschließlich die real von der Krankenkasse an Ärzte/Krankenhaus/Kur gezahlten Euro Beträge? Vielen Dank für Eure Infos!