Krankenversicherungs-Pflicht - auch für mich? (Sonstige Themen)

Mark @, Montag, 26.01.2009, 03:42 (vor 5784 Tagen)

Hallo,

bin seit Mitte 2002 privatversichert PKV und als Selbständiger.

Das Gewerbe habe ich Anfang 2003 wieder ordnungsgemäss abgemeldet, es der Krankenkasse aber nicht mitgeteilt.

Gegen Mitte 2006 wurde mir die PKV gekündigt,weil ich die Beiträge nicht mehr bezahlen konnte.

Seitdem bin ich komplett unversichert.

Mein Personalausweis und Reisepass liefen gegen Ende 2007 ab.
Habe aber bis heute keine neuen beantragt, obwohl ich noch bei den Eltern wohne.

Was kommt auf mich zu?

Jemand eine Meinung zu diesem Fall?

Re: Krankenversicherungs-Pflicht - auch für mich?

Malschauen @, Montag, 26.01.2009, 08:38 (vor 5784 Tagen) @ Mark

Hallo,

grundsätzlich passiert erst einmal nichts. Spannend wird es dann, wenn ärztliche Leistungen benötigt werden.
Zuständig für den Krankenversicherungsschutz ist die letzte Kasse. Beiträge würden rückwirkend ab dem 01.04.2007 nachberechnet.
Es wäre vielleicht sinnvoll sich bei der ARGE zu melden und nach einem Job zu suchen.
Vielleicht bekommt man dann auch das Leben wieder in den Griff .

Re: Krankenversicherungs-Pflicht - auch für mich?

Bodi, Montag, 26.01.2009, 12:20 (vor 5783 Tagen) @ Malschauen

Als zuletzt PKV-Versicherter besteht erst seit dem 01.01.2009 Versicherungspflicht. Also drohen keine Nachzahlungen, aber bei fortdauernder Nichtversicherung und späterer Aufdeckung Prämienzuschläge.

Den Krankenversicherungsstatus prüfen deutsche Meldebehörden nicht.

Re: Krankenversicherungs-Pflicht - auch für mich?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 26.01.2009, 13:47 (vor 5783 Tagen) @ Bodi

Es gibt noch keine Durchführungsbestimmungen, Meldeämter, Private Krankenkassen und Versicherungsträger tappen noch im Dunkeln. Aber in Verbindung mit der neu geschaffenen Steueridentifikationsnummer und unter möglichem Datenabgleich der Vorsorgeaufwendungen bei den Finanzämtern wird man sicher einen Weg finden auch den letzten Unversicherten aufzuspüren.

Bei der GEZ ist man auch gleich auf der Fahndungsliste, falls man nur irgendwo im Land ein Zimmer bezieht.

Einziger Unterschied: dem GEZler kann man antworten, daß man eventuell kein Fernsehgerät hat - dem Sozialfahnder reicht der faktische gewöhnliche Aufenthalt im Bundesgebiet bzw. die Anmeldung und da muß man den Nachweis erbringen wo und seit wann man versichert ist.
Wir werden es erleben so oder so ähnlich .

Re: Krankenversicherungs-Pflicht - auch für mich?

Wort zum Sonntag, Montag, 26.01.2009, 18:48 (vor 5783 Tagen) @ Joachim Röhl

Es kommt der Tag, da ist es einfach eine Frage der Selbstachtung, ob man als Erwachsener noch im Sandkasten hockt und am Schnuller nuckelt.

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