Re: Aufnahme in den Zahntarif (Kind) wegen Kieferengstand abgelehnt (Sonstige Themen)

nur mal so @, Mittwoch, 17.03.2010, 21:26 (vor 5364 Tagen) @ Jörg Gräter

@J.Gräter
sorry, aber da sollten Sie mal erst den Gesetzestext lesen bevor hier irgend welche Thesen aufgestellt werden.
Natürlich gibt es einen Kontrahierung- Aufnahmezwang. Dieser gilt nur in den ersten 2 Monaten nach Geburt und verpflichtet die PKV dazu das Neugeborene lediglich mit max. den Tarifleistungen des Elternteils ohne Gesundheitsfragen und damit ohne Risikozuschlag zu versichern. Wird höhere Leistung als die elterliche Tarife gewünscht kann auch hier eine Gesundheitsprüfung mit entsprechenden Folgen wie RZ oder Ablehnung erfolgen. Auch muss eine PKV nicht mindestens den gesetzl. Leistungen entsprechen. Dies gilt nur für den Basistarif. Ansonsten kann der Kunde in der PKV seinen Schutz so wählen wie er es für richtig hält.
Da die Zahntarife jedoch oftmals 50 € mtl. kosten gibt es immer wieder Eltern welche diesen in jungen Jahren 1-8 Jahre oftmals abwählen um hier Geld zu sparen. Hier bietet die Universa sogar bis Endalter 6 jahre an den Zahntarif ohne Gesundheitsprüfung nachzuversichern. Dies ist als mehr als fair anzusehen und beileibe nicht selbstverständlich. Ab dem 7. Jahr gibt es dann aber Gesundheitsfragen. Da das Kind ja offensichtlich bereits 8,5 Jahre alt ist hat hier die Universa in Sinne de Kollektivs und der Bedingungen reagiert. Leider wurde hier offensichtlich der Zeitpunkt 6 Jahre verpasst. Andererseit in den vergangenen 8,5 Jahren auch mehrere tausend Euros gespart.
Falls Sie Frau Behrens etwas genauere Info"s zu Ihrem Tarif oder ggf. Leistungen möchten einfach per email fragen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum