Aufnahme in den Zahntarif (Kind) wegen Kieferengstand abgelehnt (Sonstige Themen)
Hallo,
mein Sohn ist seit seiner Geburt (8 1/2 Jahre) bei meinem Mann mit privat krankenversichert. Nun, da die Zeit mit eventuellen "Zahnproblemen" (Klammer etc.) kommt, haben wir bei der privaten KV Antrag auf Aufnahme in den Zahntarif gestellt. Da der Zahnarzt auf dem Untersuchungsbogen jedoch als Bemerkung "minimaler Kieferengstand" angegeben hat, weigert sich nun die KV (Universa) meinen Sohn in den Zahntarif aufzunehmen. Was soll ich tun? Danke für eventuelle Tipps. Danke und Grüße
Re: Aufnahme in den Zahntarif (Kind) wegen Kieferengstand abgelehnt
hi,
da ja bereits ein dokumentierter möglicher behandlungsgrund besteht, fällt eine ergänzungsversicherung in diesem bereich wohl aus - die versicherung sieht hier eine behandlung auf sie zukommen, so dass man eben einfach nicht mehr versichert (nach dem motto "brennende häuser ..."). die pkv funktioniert eben nicht so, dass man sich schnell noch versichern kann, so denn man eine behandlung am horizont sieht, sinnvoller wäre es da doch gewesen, die ergänzung direkt nach der geburt abzuschließen!
Re: Aufnahme in den Zahntarif (Kind) wegen Kieferengstand abgelehnt
Hallo Frau Behrens, da ein Kind bei Mitversicherung innerhalb der ersten 3Monate nach der Geburt, ohne weitere Gesundheitsprüfung, analog zum versicherten Elternteil und dessen Tarif versichert wird, ist eigentlich Zahnersatz mitversichert! Weil:eine private Krankenvollversicherung mindestens den Schutz der gesetzlichen KV als Mindeststandard aufweisen muss! Es kann nur Schwierigkeiten geben, wenn man bei ungünstigen gesundheitlichen Voraussetzungen, den bestehenden tariflichen Schutz aufbessern will; also Mehrleistung o.ä anstrebt.
Ansonsten besteht auch die Möglichkeit, unabhängig von der bestehenden
Versicherung, eine Krankenzusatzversicherung bei einer anderen Gesellschaft abzuschliessen, es muss nur eine mögliche Doppelleistung ausgeschlossen und zu diesem Zwecke an die Alt- bzw. Neugesellschaft der bestehende Schutz gemeldet, sprich bei Beantragung entsprechend ausgewiesen werden. Ich hoffe das klappt, bis dann und schöne Grüße, Jörg Gräter.
Re: Aufnahme in den Zahntarif (Kind) wegen Kieferengstand abgelehnt
@J.Gräter
sorry, aber da sollten Sie mal erst den Gesetzestext lesen bevor hier irgend welche Thesen aufgestellt werden.
Natürlich gibt es einen Kontrahierung- Aufnahmezwang. Dieser gilt nur in den ersten 2 Monaten nach Geburt und verpflichtet die PKV dazu das Neugeborene lediglich mit max. den Tarifleistungen des Elternteils ohne Gesundheitsfragen und damit ohne Risikozuschlag zu versichern. Wird höhere Leistung als die elterliche Tarife gewünscht kann auch hier eine Gesundheitsprüfung mit entsprechenden Folgen wie RZ oder Ablehnung erfolgen. Auch muss eine PKV nicht mindestens den gesetzl. Leistungen entsprechen. Dies gilt nur für den Basistarif. Ansonsten kann der Kunde in der PKV seinen Schutz so wählen wie er es für richtig hält.
Da die Zahntarife jedoch oftmals 50 € mtl. kosten gibt es immer wieder Eltern welche diesen in jungen Jahren 1-8 Jahre oftmals abwählen um hier Geld zu sparen. Hier bietet die Universa sogar bis Endalter 6 jahre an den Zahntarif ohne Gesundheitsprüfung nachzuversichern. Dies ist als mehr als fair anzusehen und beileibe nicht selbstverständlich. Ab dem 7. Jahr gibt es dann aber Gesundheitsfragen. Da das Kind ja offensichtlich bereits 8,5 Jahre alt ist hat hier die Universa in Sinne de Kollektivs und der Bedingungen reagiert. Leider wurde hier offensichtlich der Zeitpunkt 6 Jahre verpasst. Andererseit in den vergangenen 8,5 Jahren auch mehrere tausend Euros gespart.
Falls Sie Frau Behrens etwas genauere Info"s zu Ihrem Tarif oder ggf. Leistungen möchten einfach per email fragen.
Re: Aufnahme in den Zahntarif (Kind) wegen Kieferengstand abgelehnt
@nur mal so.
Hallo und vielen Dank für Antwort und die Verbesserung meiner dennoch richtigen Grundaussagen. Jetzt scheint Frau Behrens ja endlich an jemand gekommen zu sein, der sich mit der Tarifwelt der Universa bestens auskennt; was das Problem der erschwerten Aufnahme bzw. Ablehnung dennoch nicht aus der Welt räumt. Dieses führt nun leider wieder zur Recherche einer andersweitigen (Zusatz)Versicherers. Vielleicht wäre es ja auch mal ganz fair, auch im Sinne des Kollektivs, zu dem der Gatte von Frau Behrens wohl gehört, wenn man eine generelle Anwartschaft für Kinder anbietet ohne Altersbegrenzung, die dann z.B analog zur LV-RV etc. spätestens zum 18.Geb. aktiviert oder endgültig abgelehnt werden muss. Mit Verlaub noch eine Frage: schreibt die Universa eigentlich die versicherten Elternteile an, wenn/bevor deren Kind demnächst quasi aus der Nachversicherungsmöglichkeit fällt? Dies wäre doch bestimmt im Interesse aller Beteiligten, auch des Versichertenkollektivs, zu dem Herr Behrens nach wie vor gehört. Vielen Dank für Ihre Zeit und Interesse, in Erwartung Ihrer geschätzten Nachricht verbleibe ich, mit besten Grüßen Jörg Gräter.