Hausfrauentarif: Probleme mit der Beitragsberechnung (Sonstige Themen)

Naima, Mittwoch, 11.02.2009, 05:03 (vor 5767 Tagen)

Hallo,

ich bin Hausfrau, habe kein eigenes Einkommen und bin gesetzlich krankenversichert in einer BKK.

Mein Ehemann ist zzt. beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet, er ist über 55 Jahre alt und weiterhin privat versichert, bekommt aber wegen einer Sperrzeit vom 01.12.2008 bis einschl. 22.02.2009 kein Arbeitslosengeld, wir beide haben also zzt. kein Einkommen.
Mit dem 23.02.2009 bekommt mein Mann einen Tagessatz von 63,80 EUR bzw. für jeden vollen Kalendermonat 1.914,00 EUR (= 30x Tagessatz) als Arbeitslosengeld.

Strittig ist nun, welche ges. KV-Beiträge für die Monate Januar und Februar zu zahlen sind.

1)
Die BKK schreibt:
... Bei Mitgliedern, deren Ehegatte nicht einer gesetzlichen Krankenkasse angehört, setzt sich der Ausgangsbetrag aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten zusammen, begrenzt auf die halbe Beitragsbemessungsgrenze (1.837,50 EUR).

Ich bin der Meinung, es dürften nicht alle gemeinsamen Einnahmen, sondern nur die Hälfte der gemeinsamen Einnahmen begrenzt auf die halbe Beitragsbemessungsgrenze herangezogen werden.
Stimmt meine Annahme?

2)
Für die Hälfte der gemeinsamen Einnahmen wird als untere Grenze aber mindestens ein Ausgangsbetrag von 840,00 EUR (für 2009) angesetzt.
Stimmt das?

3)
Laut Bescheid der BKK sollte ich daher zahlen:
ab dem 01.01.2009:
- zur Krankenversicherung 125,16 EUR (14,9% von 840,00 EUR, da ohne Einkommen)
- zur Pflegeversicherung 16,38 EUR (1,95% von 840,00 EUR)
- ergibt damit zusammen: 141,54 EUR
und ab dem 23.02.2009:
- zur Krankenversicherung 142,59 EUR (14,9% von 957,00 EUR, also der Hälfte von einem AL-Monatseinkommen 1.914,00 EUR)
- zur Pflegeversicherung 18,66 EUR (1,95% von 957,00 EUR)
- ergibt damit zusammen: 161,25 EUR

Für Januar wäre ich damit einverstanden gewesen, aber es ist vollkommen unklar, was ich vom 01.02.-22.02.2009 zu zahlen hätte.
Und wieso sollen meine monatlichen Beiträge dann immer vom 23.des Monats bis zum nächsten 23. gelten.
Und wie wird dann verfahren, wenn später die Arbeitslosigkeit z.B. an einem Monatsende endet und wir wieder kein Einkommen haben, wie wird dann die Differenz vom 23. zum Monatsletzen berechnet.
Meiner Ansicht nach muss das Einkommen auf Monatsbasis bezogen werden und daraus die Monatsbeiträge für den ersten bis zum letzten Tag des Monats berechnet werden.

Ich habe daher die BKK gebeten, dass man mir klar aufschlüsseln möge, was ich pro Monat an Monatsbeiträgen zu zahlen habe.
Außerdem habe ich der BKK das AL-Einkommen für Februar vorgerechnet (das Arbeitsamt rechnet jeden Kalendermonat mit 30 Tagen) mit:
22 Tage von 30 Tagen kein Tagessatz und
8 Tage von 30 Tagen mit Tagessatz von 63,80 EUR = 510,40 EUR
also beträgt das halbe Monatseinkommen für Februar dann 255,20 EUR.
Als Ausgangsbetrag für die Berechnung wären dann aber nicht die 255,20 EUR sondern der Mindestbetrag von 840,00 EUR anzusetzen.
Damit wären im Februar analog wie im Januar die Mindestbeiträge für KV und PV zu zahlen (siehe vorhin).

Stimmt meine Berechnung so?

4)
Ich habe jetzt den neuen korrigierten Bescheid von der BKK erhalten, der aber wieder ganz anders aussieht.
Die BKK schreibt:
Für die Berechnung Ihrer Beiträge werden daher 840,00 EUR vom 01.02.-22.02.2009 und 957,00 EUR vom 23.02.-28.02.2009 zu Grunde gelegt.

Und ohne weitere Angaben wie groß die errechneten Ausgangsbeträge sind und wie sie genau errechnet wurden (der Februar hat ja nur 28 Tage, aber das Arbeitsamt rechnet den Monat mit 30 Tagen, davon 22 Tage Sperrzeit), wurden folgende Teilbeträge genannt:
vom 01.02.-22.02.2009: Krankenvers. 91,78 EUR, Pflegevers. 12,01 EUR, in Summe: 103,79 EUR
vom 23.02.-28.02.2009: Krankenvers. 28,52 EUR, Pflegevers. 3,73 EUR, in Summe: 32,25 EUR
ergibt damit zusammen: 136,05 EUR für Februar

Die BKK ist mit ihrer Berechnung von gesamt 136,05 EUR gegenüber meiner Berechnung mit gesamt 141,54 EUR wohl um eine Spur billiger, aber ich kann nicht nachvollziehen, wie die BKK die Ausgangsbeträge ermittelt hat, auf die sich die 14,9% KV und 1,95% PV beziehen. Vermutlich wurde der 01.02.-22.02.2009 mit 22/30 und der 23.02.-28.02.2009 mit 6/30 berechnet, das passt aber dann auch nicht, weil 22/30 und 6/30 zusammen nur 28/30 und damit nicht den vollen Monat ergeben.

Außerdem ich bin der Meinung, dass, so wie es die BKK macht, der Rechenvorgang nicht richtig ist. Denn spätestens nach dem Ende der Arbeitslosigkeit meines Mannes beginnt erneut die Diskussion, wie man die Monatsbeiträge berechnet bzw. wie man sie jetzt berechnet hat.
Und das möchte ich unter allen Umständen vermeiden und gleich jetzt für Klarheit und Richtigkeit sorgen.

Für Ihre Hilfe danke ich Ihnen recht herzlich.

Gruß
Naima


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