Re: Nach dem Studium: Anwartschaft oder Basistarif? (Sonstige Themen)

Bodi, Montag, 23.02.2009, 08:09 (vor 5755 Tagen) @ grüner_frosch

ALG2-Bezug führt seit dem 01.01.2009 nicht mehr zur Versicherungspflicht in der GKV, wenn unmittelbar zuvor oder zuletzt eine private Krankenversicherung bestand. D.h. also: Verbleib in der PKV.

Grundsätzlich ist eine Anwartschaft nicht sinnvoll, wenn Versicherungspflicht in der GKV eintritt und absehbar innerhalb von von weniger als 12 Monaten wieder erlöscht, da die PKV Sie innerhalb dieser Frist auch ohne Anwartschaft zu den alten Konditionen und ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen muss.

Der Basistarif ist eher eine Notlösung und sehr teuer (570 EUR mtl. + Pflegeversicherung), bei ALG2-Bezug die Hälfte. Die ARGE zahlt nur den Teil, der auch an eine GKV zu zahlen wäre (ca. 130 EUR mtl.). Auf dem Differenzbetrag bleibt ein ALG2-Empfänger nach derzeitger Rechtslage sitzen.


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