Freiwillige Versicherung (Sonstige Themen)
Hallo.
Ich habe nach meinen Studium erst für 1/2 Jahr im Ausland (AuslandsKV) und dann für das Europäische Parlament (so eine Art private KV) gearbeitet und habe ab März keinen Job. Ich habe keinen Anspruch auf Hartz IV. Da bleibt nur die freiweillige Versicherung, oder? Und muss ich die bei meiner vorherigen KV abschließen oder habe ich die freie Wahl? Und komm ich da dann sofort wieder raus, wenn ich einen neuen Job habe?
Danke schon mal für die Antworten!
Re: Freiwillige Versicherung
Wenn im Ausland innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes zuletzt privat versichert -> in Deutschland Versicherungspflicht in der PKV. Eine Kündigung ist sofort möglich, wenn Versicherungspflicht eintritt (Job).
Wenn im Ausland innerhalb des EWR zuletzt gesetzlich versichert -> Versicherungspflicht in der GKV, die Rückkehr in die letzte Kasse ist dann zwingend. Es gilt eine Bindungsfrist von 18 Monaten, es sei denn, in den letzten 18 Monaten bestand schon eine Mitgliedschaft in der GKV; dann ist die Bindungsfrist entsprechend geringer.