Rückkehr ins Angestelltenverhältnis (Sonstige Themen)

Hartmut Müller @, Sonntag, 08.03.2009, 11:36 (vor 5742 Tagen)

Ich bin seit 1990 als Angestellter und seit dem Jahr 2000 als Freiberufler in der PKV versichert. Am 1. April 2009 werde ich zurück ins Angestelltenverhältnis gehen mit einem Jahresverdienst über der Bemessungsgrenze für die GKV.
Frage kann ich in der PKV bleiben obwohl ich
a) als Freiberufler in den letzten 3 Jahren logischer Weise kein Angestelltengehalt über der Bemessungsgrenze nachweisen kann,
b) durch meine unterjährige Einstellung (01.04.2009) in 2009 in der Summe die jetzt gültigen 48.000 EUR nicht ganz erreiche (aber in 2010 ohne Probleme weit darüber hinaus bin).

Re: Rückkehr ins Angestelltenverhältnis

PKVler, Sonntag, 08.03.2009, 14:17 (vor 5742 Tagen) @ Hartmut Müller

Sie werden Wohl oder Übel erst einmal versicherungspflichtig in der GKV !

Frühestens zum 01.01.2013 können Sie in die PKV wechseln, da Sie erst dann 3 volle Kalenderjahre 2010,2011,2012) über der derzeitigen Versicherungspflichtgrenze von 48.600 € liegen.

Sie sind das perfekte Beispiel dafür, dass die PKV "ausgehungert" wird.

Grüße

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