Meiner Meinung nach einfachste und beste Lösung:
Beim Finanzamt ein Kleingewerbe anmelden - das bedeutet:
- maximal 17.500 Euro Zusatzverdienst im Jahr (wird bei Ihren Angaben nie erreicht)
- Sie sind nach § 19.1 UStG von der MWSt befreit.
- Alle betriebsbedingten Ausgaben (außer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen) bei der Steuererklärung am Jahresende geltend machen (senkt den Netto-Ertrag, von dem die Beiträge im nächsten Jahr von der Krankenkasse berechnet werden!)
- Für das erste Jahr können Sie ja schon der Krankenkasse konkrete Einnahmen angeben, von denen Ihnen die Beiträge für 2009 berechnet werden. (Aber ja nicht zu hoch ansetzen, denn Sie wissen zwar genau, was Sie einnehmen, aber wahrscheinlich nicht, was für Ausgaben entstehen. Evtl. können sie mit der Krankenkasse für das erste Jahr vereinbaren, dass Sie monatliche Angaben machen.)
- Wenn Sie überhaupt Steuern zahlen müssen, dann sind die bei einer normalen Rente und dem zu erwartenden Ertrag der Gewerbeeinkünfte nur gering.
Natürlich müssen Sie Ihr Kleingewerbe der Krankenkasse melden, sobald Ihnen vom Finanzamt die Genehmigung dafür und eine neue Steuernummer erteilt wurde.
Viel Erfolg wünscht Ihnen
Bosselt