Freier Mitarbeiter als Rentner (Sonstige Themen)

Friedrich Schlüter @, Dienstag, 10.03.2009, 10:58 (vor 5740 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Altersrentner und habe ein Angebot erhalten, als freier Mitarbeiter 60 Stunden im Monat, also 15 Stunden in der Woche , Stundenlohn 10,00€ , zu arbeiten. Frage: Werden mir zusätzlich Kosten von der Krankenkasse entstehen, gibt es einheitliche Bestimmungen dazu für alle Krankenkassen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Freundlichst
Friedrich Schlüter

Re: Freier Mitarbeiter als Rentner

Czauderna, Dienstag, 10.03.2009, 22:34 (vor 5740 Tagen) @ Friedrich Schlüter

Hallo,
nun, im "schlimmsten" Fall kann die Krankenkasse auf hauptberufliche Selbständigkeit entscheiden und damit die Pflichtversicherung als Rentner beenden. Dann werden die Beiträge nach dem Gesamteinkommen berechnet und der Rentenversicherungsträger würde einen Beitragszuschuss auzahlen.
Also, die Kasse fragen und Status feststellen lassen.
Gruß
Czauderna

Re: Freier Mitarbeiter als Rentner

Bosselt, Mittwoch, 11.03.2009, 15:45 (vor 5739 Tagen) @ Friedrich Schlüter

Meiner Meinung nach einfachste und beste Lösung:
Beim Finanzamt ein Kleingewerbe anmelden - das bedeutet:
- maximal 17.500 Euro Zusatzverdienst im Jahr (wird bei Ihren Angaben nie erreicht)
- Sie sind nach § 19.1 UStG von der MWSt befreit.
- Alle betriebsbedingten Ausgaben (außer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen) bei der Steuererklärung am Jahresende geltend machen (senkt den Netto-Ertrag, von dem die Beiträge im nächsten Jahr von der Krankenkasse berechnet werden!)
- Für das erste Jahr können Sie ja schon der Krankenkasse konkrete Einnahmen angeben, von denen Ihnen die Beiträge für 2009 berechnet werden. (Aber ja nicht zu hoch ansetzen, denn Sie wissen zwar genau, was Sie einnehmen, aber wahrscheinlich nicht, was für Ausgaben entstehen. Evtl. können sie mit der Krankenkasse für das erste Jahr vereinbaren, dass Sie monatliche Angaben machen.)
- Wenn Sie überhaupt Steuern zahlen müssen, dann sind die bei einer normalen Rente und dem zu erwartenden Ertrag der Gewerbeeinkünfte nur gering.
Natürlich müssen Sie Ihr Kleingewerbe der Krankenkasse melden, sobald Ihnen vom Finanzamt die Genehmigung dafür und eine neue Steuernummer erteilt wurde.
Viel Erfolg wünscht Ihnen
Bosselt

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