Re: Auslandsaufenthalt: weiterhin versicherungspflichtig? (Sonstige Themen)
zu 1) Nein, kannst Dich bei der GKV ab Ausreise abmelden, Verweise zum Gesetzestext im SGB V findest Du hier ohne Ende.
zu 2) nach Deinem Einkommen, heißt mindestens! knappe 130 Euro, wenn Du als Single und Privatier bzw. Hausmann ohne Einkommen bist bzw. Deine Frau in der PKV sein sollte? Zur Berechnung siehe mein Hinweis oben gleichlautend.
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- Auslandsaufenthalt: weiterhin versicherungspflichtig? -
Schmitz,
17.03.2009, 00:08
- Re: Auslandsaufenthalt: weiterhin versicherungspflichtig? -
Joachim Röhl,
17.03.2009, 14:46
- Re: Auslandsaufenthalt: weiterhin versicherungspflichtig? -
Schmitz,
18.03.2009, 00:53
- Re: Auslandsaufenthalt: weiterhin versicherungspflichtig? - Joachim Röhl, 18.03.2009, 03:15
- Re: Auslandsaufenthalt: weiterhin versicherungspflichtig? -
Schmitz,
18.03.2009, 00:53
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Joachim Röhl,
17.03.2009, 14:46