Re: Auslandsaufenthalt: weiterhin versicherungspflichtig? (Sonstige Themen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 17.03.2009, 14:46 (vor 5733 Tagen) @ Schmitz

zu 1) Nein, kannst Dich bei der GKV ab Ausreise abmelden, Verweise zum Gesetzestext im SGB V findest Du hier ohne Ende.
zu 2) nach Deinem Einkommen, heißt mindestens! knappe 130 Euro, wenn Du als Single und Privatier bzw. Hausmann ohne Einkommen bist bzw. Deine Frau in der PKV sein sollte? Zur Berechnung siehe mein Hinweis oben gleichlautend.


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