Wechselfrist Private KK in GKK (Sonstige Themen)
Hallo,
ich werde im Juli 09 heiraten. Ich bin wegen Freiberuflichkeit vollprivatversichert und erwarte im Aug 09 unser Kind. Zur Geburt möchte ich gerne noch privatversichert bleiben. Muss ich sofort nach der Heirat in die gesetzliche Familienversicherung meines Mannes wechseln oder habe ich eine längere Wechselfrist? Habe Sorge, daß die PVK ide Geburtskostennahme verweigert, weil sie auf einen evtl. anderen Leistungsträger verweist, der mit der Heirat dann gegeben wäre. Danke und Grüße
Re: Wechselfrist Private KK in GKK
Bodi, Donnerstag, 26.03.2009, 10:20 (vor 5724 Tagen) @ Chris
Da es sich bei der Familienversicherung nicht um eine Versicherungspflicht handelt, steht es frei, die PKV weiter zu führen.
In Ihrem Fall ist die Weiterführung der PKV sogar zwingend, denn ein Eintritt in die Familienversicherung ist trotz Heirat zunächst nicht möglich, siehe § 10(1) SGB V:
"...Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren".
Re: Wechselfrist Private KK in GKK
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 26.03.2009, 18:15 (vor 5724 Tagen) @ Bodi
Der Versicherungspflicht steht der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung ... gleich. Quelle: Punkt (2) im VVG §205 http://dejure.org/gesetze/VVG/205.html
Vorschläge: 1. Warum nicht schon vorher heiraten um somit die geltende sechs wöchige Schutzfrist nach http://bundesrecht.juris.de/muschg/__3.html nicht zu brechen?
2. Bei Einkommen in der Freiberuflichkeit von unter 360 Euro ist die Familienversicherung sofort möglich bzw. ersatzweise in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von mindestens 401 Euro brutto eintreten und gleichfalls die Pflicht in der GKV auslösen.
3. Die PKV zeitgleich in eine Private Zusatzversicherung umstellen und mit Tarifen Einbettimmerunterbringung plus Wahlarztbehandlung eventuell auch mit nach oben offener GOÄ/GOZ absichern. Dies einfach vom Versicherer durchrechnen lassen und nicht vergessen, daß beim Punkt
4. der Leistungskatalog der GKV auch finanziell Beachtliches für werdende und stillende Mütter zu bieten hat und
5. später die Zusatzversicherung gegebenenfalls wieder umstellen in eine Vollversicherung.
Fragen? e-mail
Re: Wechselfrist Private KK in GKK
Chris , Freitag, 27.03.2009, 11:38 (vor 5723 Tagen) @ Bodi
Vielen Dank! Sie haben mir sehr geholfen!!! Wenn Sie mir jetzt noch sagen, ab wann ich nach der Geburt gesetzlich mitfamilienversichert sein darf bei meinem Mann, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Solange wie die Elternzeit geht, d.h. solange wir Elterngeld beziehen? Ansonsten gelten wegen meiner Freiberuflichkeit keine Schutzfristen für mich, oder?
Und wie kann unser Kind nach der Geburt versichert sein? Recht herzlichen Dank für Ihre Mühe!!!
Chris
Re: Wechselfrist Private KK in GKK
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Freitag, 27.03.2009, 15:54 (vor 5723 Tagen) @ Chris
Wenn Sie den Punkt 2 konsequent durchziehen sind Sie oder Ihre Frau.....Chris kenne ich nur als männlichen Vornamen sofort und somit noch weit vor der Geburt in der Gesetzlichen a) familien- oder b) pflichtversichert.
Andernfalls müsste gewartet werden, bis die Fristen nach der Geburt verstrichen sind.
Re: Wechselfrist Private KK in GKK
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Samstag, 28.03.2009, 14:42 (vor 5722 Tagen) @ Chris
Gehen Sie Weg 2 und sofort sind Sie drin. Abwarten heißt hier, daß der früheste Zugang dann erst nach! Auslaufen der Schutzfristen gewährt wird.
Krankentagegeld PKV und Elterngeld
Barbara , Sonntag, 12.04.2009, 12:24 (vor 5707 Tagen) @ Joachim Röhl
Hallo,
derzeit bin ich während meiner Schwangerschaft krankgeschrieben als Freiberuflerin und erhalte Krankentagegeld meiner PKV. Im Aug 09 erwarte ich mein Kind. Insofern ich nach der Geburt noch krankgeschrieben bleibe: Habe ich Anspruch auf weitere Zahlung meiner Krankentagegeldversicherung in bisheriger Höhe oder schließt die Leistung von Elterngeld nach der Geburt dieses aus, da Elterngeld ja eine Lohnersatzleistung ist?
Vielen Dank und Grüße
Barbara