Re: PKV und GKV gleichzeitig laufend (Sonstige Themen)

Bodi, Donnerstag, 26.03.2009, 10:01 (vor 5724 Tagen) @ Juffi

Da hat der Makler zuviel versprochen und ist u.U. schadenersatzpflichtig!
Die Ausstiegsmöglichkeit innerhalb der Widerrufsfrist ist abgelaufen; deshalb gelten die vereinbarten Mindestvertragslaufzeiten (in der Regel 1-3 Jahre) grundsätzlich.
Wird der Beitrag nicht gezahlt, wird die PKV anmahnen, später Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen und schließlich die Umstellung in den Basistarif vornehmen.

Für eine wirksame Kündigung ist der Nachweis einer Anschlußversicherung bei einer anderen PKV nötig. Die GKV darf Sie nicht mehr aufnehmen, solange keine neue Versicherungspflicht in der GKV entsteht.

Entsteht jedoch Versicherungpflicht in der GKV (etwa aufgrund der Aufnahme einer Beschäftigung, sofern jünger als 55 Jahre), so ist ein sofortiger Wechsel in die GKV möglich und zwingend. Die PKV kann in diesem Fall sofort und ohne Kündigungsfrist gekündigt werden.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum