Familienversicherung nach dem Studium (Sonstige Themen)
Ich bin als Student bei meinen Eltern bei der IKK mitversichert.
Ab dem 1.4.2009 bin ich nun nicht mehr an der UNI eingetragen, da ich mich in der Prüfungsphase befinde. Der Abschluss ist für September 2009 vorgesehen. Die IKK ist der Meinung, dass ich mich jetzt selbst in der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung versichern muss, da ich kein Student mehr bin. Sind die Aussagen der IKK so in Ordnung oder bin ich weiterhin bei meinen Eltern mitversichert? Ich habe kein eigenes Einkommen und werde
erst nach Abschluss der Prüfungen 25.
Danke für Eure Hilfe
Re: Familienversicherung nach dem Studium
Czauderna, Samstag, 28.03.2009, 11:29 (vor 5722 Tagen) @ Franzi
Hallo,
solange der Kasse keine Meldung der UNI über das Ende des Studiums vorliegt wird diese bis zum 25. Lebensjahr die Fahi durchführen müssen, es sei denn andere Gründe (Einkommen) sprächen dagegen.
Aussage der Kasse man müssen in die Studentische Versicherung weil man kein Student mehr sei ?? - was ist das denn ??
Gruß
Czauderna
Re: Familienversicherung nach dem Studium
Franzi , Samstag, 28.03.2009, 11:51 (vor 5722 Tagen) @ Czauderna
Die IKK benötigt eine Immatrikulationsbescheinigung, ich habe aber nur noch eine Bescheinigung der UNI, dass ich mich in einem Magisterprüfungsverfahren der Fakultät befinde. Dieses Schreiben liegt der IKK vor, wird aber nicht akzeptiert. Die Studentische Versicherung würden Sie sofort abschließen.
Gruß Franzi
Re: Familienversicherung nach dem Studium
Czauderna, Samstag, 28.03.2009, 13:01 (vor 5722 Tagen) @ Franzi
Hallo,
tut mir leid, aber anhand der Schilderung muss ich davon ausgehen
das die Krankenkasse hier irgendwie auf dem Holzweg ist.
Wieso verlangen die eine Einschreibebestätigung ohne vorher über eine Abmeldung zu verfügen.
Ich kenne das so, dass wir nach Ende der Versicherungspflicht als Student (Gründe meist wegen Altersgrenze (30) oder 14. Fachsemester) den Studenten noch für ein Semester eine "Zwischenlösung" ermöglichen, die in etwa zwischen dem Studentischen Pflichtbeitrag und dem niedrigsten freiwilligen Beitrag liegt - das ist aber keine studentische Pflichtversicherung mehr.
Am besten - mal hingehen zu Kasse und direkt klären lassen.
Gruß
Czauderna
Re: Familienversicherung nach dem Studium
ratte1, Mittwoch, 08.04.2009, 10:38 (vor 5711 Tagen) @ Czauderna
Hallo,
sowohl der Familienversicherungsanspruch als auch die eigene Mitgliedschaft als Student ist davon abhängig, dass man eingeschriebener Student ist.
Ich verstehe daher den Hinweis der KK als sehr wohlwollendes Angebot. Eigentlich müsste ab 01.04.09 eine freiwillige Versicherung (Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung rund 143,- EURO/Monat) abgeschlossen werden.
Die Zwischenlösung von der Czauderna schrieb, ist hier ausgeschlossen, da sie nur für eingeschriebene Studenten gilt, die altersbedingt oder wegen langer Studiendauer nicht mehr in die KV der Studenten gehören.
Also: Rat von Czauderna beherzigen und umgehend zur KK gehen
MfG
ratte1
Re: Familienversicherung nach dem Studium
Franzi , Donnerstag, 09.04.2009, 19:10 (vor 5710 Tagen) @ ratte1
Danke für die Antwort,
jeder AZUBI ist bis zum Ausbildungsende Familien versichert. Ein Student, der in der Prüfungsphase ist, und nichts verdient, muss sich selbst versichern, nur weil er nicht eingeschrieben (keine Studiengebühr bezahlt !!!) ist. Ich werde eben nebenher Jobben gehen und habe das wohlwollendem Angebot der KK angenommen.
MfG.
Franzi
Re: Familienversicherung nach dem Studium
Andrea , Donnerstag, 16.07.2009, 19:15 (vor 5612 Tagen) @ Franzi
Hallo,
soweit mir bekannt ist, kann die Familienversicherung bis zur Prüfung fortgesetzt werden, auch wenn (z.B. um Studiengebühren zu sparen) keine Immatrikulation für das lfd. Semester mehr besteht. Das geht hervor aus einer Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen aus dem Jahr 2007 oder 2008 und ist grds. für alle Krankenkassen bindend.