Private KV + stationäre Heilbehandlung (Sonstige Themen)
Nach einer Op wird eine stationäre 3-wöchige Heilbehandlung erforderlich.
Debeka Tarife:
P, Z, BE/S1, WK, PVB
Fragen:
1. Während der P-Tarif Ausschlüsse für stat. Heilbehandlungen beinhaltet, müßte doch wohl der Beihilfeergänzungstarif BE/S1 greifen?
2. Oder wird die PKV die Heilbehandlung mit Hilfe ihres ärztlichen Dienstes als Sanatoriumsbehandlung deklarieren, um aus Kostengründen nur alle 3 Jahre einen geringen Tagessatz anzuerkennen?
3. Gegenstrategien zu 2.? Oder bleibt nur die Privatklage?
4. Oder sollte die Maßnahme medizinisch als stationäre Akutbehandlung eingestuft werden, um den P-Tarif zu erhalten?
Was müßte ein ärztliches Gutachten enthalten?
Besten Dank
Ingeborg
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