familienversichert über die Eltern bleiben, trotz Eheschließung (Sonstige Themen)

kyra, Freitag, 03.04.2009, 15:35 (vor 5713 Tagen)

Folgender Fall: Ich bin 20 Jahre alt noch in der Ausbildung und über meine Eltern familienversichert. Mein Eheman bezieht seit einem Monat Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch und wurde muss sich deshalb pflichtzuversichern. Ich soll nun aus meiner bisherigen Versicherung austreten, um mich in seiner mitzuversichern. Das möchte ich allerdings unter keinen Umständen.
Wie könnte man das umgehen?

Re: familienversichert über die Eltern bleiben, trotz Eheschließung

Czauderna, Samstag, 04.04.2009, 12:07 (vor 5712 Tagen) @ kyra

Hallo,
ich kann hier "nur" aus meiner Praxis heraus berichten.
Solange das verheiratete Kind (Student/Schüler) noch überwiegend von seinen Eltern unterhalten wird, ja sogar noch gf. im Haushalt der Eltern lebt, solange besteht auch der Anspruch auf Familiemnversicherung fort.
Meiner Meinung die Hartz IV. Behörde keine rechtliche Möglichkeit
den Ehegatten des Antragstellers zu verpflichten diese Familienversicherung aufzugeben um eine eigene , beitragspflichtige Mitgliedschaft zu begründen, nur damit neben der Hartz IV. Leistungen keine Kranken/Pflegeversicherungsbeiträge für den
Staat anfallen.
Gruß
Czauderna

Re: familienversichert über die Eltern bleiben, trotz Eheschließung

ratte1, Montag, 06.04.2009, 22:01 (vor 5709 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

der Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Eltern besteht auch, wenn man heiratet. Das hat nichts mit einem überwiegenden Unterhalt durch die Eltern oder einem gemeinsamen Haushalt zu tun.

Die ALG-2-Stelle kann nur dann auf einem Wechsel von der Versicherung der Eltern in die Versicherung des Ehegattens bestehen, wenn dadurch Kosten eingespart werden. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn die frisch Verheiratete bisher über die Eltern in der privaten Krankenversicherung versichert wäre.

MfG

ratte1

Re: familienversichert über die Eltern bleiben, trotz Eheschließung

Czauderna, Montag, 06.04.2009, 23:29 (vor 5709 Tagen) @ ratte1

Hallo Ratte 1,
dazu melde ich mich noch einmal - aber erst morgen wenn ich recherchiert habe.
Gruß
Czauderna

Re: familienversichert über die Eltern bleiben, trotz Eheschließung

Czauderna, Dienstag, 07.04.2009, 08:17 (vor 5709 Tagen) @ ratte1

Hallo,
ja - ich habe mich schlau gemacht und bekenne mit mit meiner Aussage falsch gelegen zu haben - Ratte 1
hatt vollkommen recht - der überwiegende Unterhalt oder/und die gemeinsame Wohnung sind keine Voraussetzungen für die Fortsetzung der Familienversicherung nach der Heirat des Kindes - sorry.
Wieder einmal ein beispiel dafür hier nur etwas zu schreiben wenn man wirklich zu 100% sicher ist.
Gut dass es Leute gibt die aufpassen - danke Ratte 1.
Gruß
Czauderna

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