Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld? (Sonstige Themen)
widder, Samstag, 11.04.2009, 18:41 (vor 5705 Tagen)
Ich war bisher als Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert und werde wegen einer betriebsbedingten Kündigung demnächst arbeitslos sein.
15 Monate werde ich Arbeitslosengeld beziehen und in dieser Zeit übernimmt das Arbeitsamt (denke ich) meine Beiträge zur Krankenversicherung. Was geschieht danach, falls ich keinen neuen Job mehr finden werde? Muss ich mich dann freiwillig versichern? Und wie wird dann der Beitrag berechnet? Ich bin nicht verheiratet und werde kein Hartz-IV erhalten denn ich habe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Re: Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld?
Bodi, Sonntag, 12.04.2009, 09:46 (vor 5704 Tagen) @ widder
Im Anschluß an das Arbeitslosengeld 1 ist eine freiwillige Weiterversicherung möglich bzw. ohne anderweitige Anschlußversicherung besteht sogar Versicherungspflicht.
Bei freiwilligen Mitgliedern und bei solchen ohne anderweitige Anschlußversicherung werden bei der Beitragsbemessung grundsätzlich alle Einnahmen herangezogen, mindestens aber 840 EUR mtl. und höchstens 3675 EUR mtl.
Entsprechend beläuft sich der Monatsbeitrag zwischen ca. 140 EUR und ca. 650 EUR inklusive Pflegeversicherung.
Re: Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld?
widder, Dienstag, 14.04.2009, 19:59 (vor 5702 Tagen) @ Bodi
Kann das bedeuten, dass meine Versicherungsbeiträge ungefähr doppelt so hoch sein werden, obwohl meine Einkünfte als Arbeitsloser nur noch halb so hoch sind?
Beispiel 1:
Bruttogehalt: 2000 EUR
Sonstige Einnahmen (Vermietung, Kapitalerträge, etc.): 2000 EUR
Monatsbeitrag KV+PV:
als Arbeitnehmer: 183,50 EUR
als Arbeitsloser (freiwillig versichert): 349,00 EUR
Ist es richtig, dass die KV/PV-Beiträge vom Arbeitnehmer immer nur vom Gehalt/Lohn berechnet werden, im Falle der Arbeitslosigkeit dann aber alle Einkünfte zu Buche schlagen?
Dann könnten die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitslosem im Extremfall folgendermassen aussehen:
Beispiel 2:
Bruttogehalt: 840 EUR
Sonstige Einnahmen (Vermietung, Kapitalerträge, etc.): 3675 EUR
Monatsbeitrag KV+PV:
als Arbeitnehmer: 77,07 EUR
als Arbeitsloser (freiwillig versichert): 641,29 EUR
Stimmen meine Berechnungen?
Und wenn ja: DAS KANN JA WOHL NICHT WAHR SEIN!!!
Re: Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld?
Lord , Dienstag, 14.04.2009, 21:18 (vor 5702 Tagen) @ widder
Wenn du Bruttogehalt beziehst, dann bist du doch gar nicht freiwillig versichert.
Re: Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld?
widder, Mittwoch, 15.04.2009, 09:44 (vor 5701 Tagen) @ Lord
Wenn ich arbeitslos bin, fällt mein Gehalt natürlich weg!!
Es geht mir um den Vergleich der KV/PV-Beiträge als "noch" Arbeitnehmer und als Arbeitsloser nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld.
Re: Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld?
Lord , Mittwoch, 15.04.2009, 10:05 (vor 5701 Tagen) @ widder
Deine Berechnung ist aber falsch. Du hast Arbeitgeberabgaben vergessen. Arbeitgeberabgaben gehören ja auch zu deinen Lohnnebenkosten.
Man zahlt aber für das gleiche Einkommen genau so viel, egal ob freiwillig oder pflichtversichert.
Re: Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld?
Bodi, Mittwoch, 15.04.2009, 10:28 (vor 5701 Tagen) @ Lord
Man zahlt aber für das gleiche Einkommen genau so viel, egal ob freiwillig oder pflichtversichert.
Je nach Einkommensstruktur gibt es gewaltige Unterschiede.
Bis auf den fehlenden Arbeitgeberanteil ist die Berechnung von "widder" richtig.
Bei Pflichtversicherung -> Nur Arbeitsentgelt ist beitragspflichtig.
Freiwillige Versicherung: Grundsätzlich alle Einkommensarten sind beitragspflichtig.
Re: Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld?
Lord , Mittwoch, 15.04.2009, 10:49 (vor 5701 Tagen) @ Bodi
@Bodi
Mir geht es darum:
z.B.
Bruttogehalt als Arbeitnehmer: 2000 EUR
Einnahmen als Selbstständiger (z.B. Vermietung, Kapitalerträge, etc.): 2000 EUR
KV+PV
als Arbeitnehmer: 377,00 EUR inkl. Arbeitgeberanteil
als Arbeitsloser (freiwillig versichert): ca. gleicher Beitrag
Es wird also niemand benachteiligt.
Re: Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld?
widder, Mittwoch, 15.04.2009, 11:20 (vor 5701 Tagen) @ Lord
Wenn meine sonstigen Einnahmen (Vermietung…) höher sind als vorher mein Bruttogehalt war, zahle ich doch als Arbeitsloser viel mehr als als Arbeitnehmer oder? (siehe Beispiel 2) …und den Arbeitgeberanteil habe ich ja als Arbeitnehmer nicht bezahlt, deshalb habe ich den in meinen Berechnungen weggelassen.
Wenn meine Schlussfolgerung "wenn ich arbeitslos werde, zahle ich wesentlich mehr Beiträge, obwohl ich wesentlich weniger Einnahmen habe (Gehalt fällt ja weg)" stimmt, ist das doch total ungerecht, oder?
Um die Beiträge gerecht zu gestalten, müsste man auch bei pflichtversicherten Arbeitnehmern alle Einkünfte berücksichtigen.
Re: Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld?
Lord , Mittwoch, 15.04.2009, 12:55 (vor 5701 Tagen) @ widder
Natürlich hast du auch Arbeitgeberanteil bezahlt. Das ist eigentlich dein Geld. Für Arbeitgeber sind es einfache Lohnnebenkosten, die zu deinem Lohn gehören. Nur der Gesetzgeber wollte es so aufsplitten, damit es so aussieht, als ob sich der Arbeitgeber an Sozialversicherungsabgaben beteiligt.
Es lohnt sich die Einberechnung der sonstigen Einkünften bei den meisten Arbeitnehmern nicht. Sie haben doch gar nichts. Vielleicht Zinsen unter den Freibetrag. Da ist halt der Verwaltungsaufwand zu hoch. Freiwillig Versicherter hat ja grunsätzlich Einkommen oder sonstige Einkünfte, sonst hätte er ja gar keine freiwillige Versicherung abgeschloßen. Stell dir vor, dass man von 10 Mio. Leuten Steuerbescheide auswertet. Das wäre ja ein Verwaltungsaufwand :) Bei den meisten ist aber nichts zu holen. Einer hat vielleicht 30 EUR Zinseinnahmen über dem Freibetrag. Jetzt muss man ihm eine Rechnung über ca. 5 EUR im Jahr machen. Und das bei einem Verwaltungsaufwand von wahrscheinlich 500 EUR.
Re: Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld?
Strakha , Donnerstag, 18.06.2009, 16:46 (vor 5637 Tagen) @ widder
Leider hat eben nicht jeder ein Nebeneinkommen der freiwillig versichert ist, und der Krankenkasse ist das auch egal.
Erstaunlich für mich war nur die Erkenntnis wie leicht es sein kann sich in der BRD zu verschulden, nur weil man auf der Welt ist.
Ich habe die Beiträge der Barmer von 138,.. jetzt Stunden lassen, auf unbestimmte Zeit.
Im zweifelsfall sagt man... bis zur nächsten Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.
Vielleicht gibt es ja jemanden dem das hilft, ich hatte nämlich keine Ahnung das es die Möglichkeit der Stundung überhaupt gibt.