14 Jähriges Kind, Unfall, Schädel-HirnTrauma (Sonstige Themen)

Lutz, Dienstag, 28.04.2009, 19:36 (vor 5691 Tagen)

Hallo,
der Sohn meiner Freundin hatte vor drei Wochen einen schweren Unfall mit Schädel-Hirn-Trauma. Inwieweit er jemals wieder laufen oder sonstwas kann, steht noch in den Sternen.
Er wurde gestern aus dem Krankenhaus zur Frührehabilitation in eine andere Klinik verlegt.
Vermutlich wird das ganze noch Monate dauern.
Das Kind ist am 15.April 14 Jahre alt geworden. Der Unfall war vorher.
Die Ärzte möchten gerne, dass immer ein Elternteil bei ihm in der Klinik ist.Gibt es von der Krankenkasse bzgl. einem Verdienstausfall einen Ersatz ? Versichert ist das Kind bei der TechnikerKrankenkasse.
Vielen Dank


Re: 14 Jähriges Kind, Unfall, Schädel-HirnTrauma

Czauderna, Mittwoch, 29.04.2009, 14:40 (vor 5690 Tagen) @ Lutz

Hallo,
hält das Krankenhaus die Mitaufnahme einer gesunden Begleitperson aus medizinischen/psychologischen Gründen für erforderlich, so werden diese Kosten von der Kasse übernommen, die auch die Krankenhauskosten selbst trägt.
Ob es da einen festen Betrag gibt oder andere Vereinbarungen kommt auf die jeweiligen Verhältnisse an.
Der Verdienstausfall der Begleitperson wird in voller Höhe von der Kasse übernommen.
Gruß
Czauderna

Re: 14 Jähriges Kind, Unfall, Schädel-HirnTrauma

Lutz, Sonntag, 03.05.2009, 13:13 (vor 5687 Tagen) @ Lutz

...ist das Alter des Kindes egal ?

Re: 14 Jähriges Kind, Unfall, Schädel-HirnTrauma

Czauderna, Sonntag, 03.05.2009, 18:25 (vor 5686 Tagen) @ Lutz

Hallo,
das alter ist hier egal - es gibt auch Begleitpersonen für Erwachsene,
kommt auf den Einzelfall an, wichtig ist, dass das Krankenhaus die Notwendigkeit attestiert und nicht etwa der behandelnde Arzt.
Gruß
Czauderna

Re: 14 Jähriges Kind, Unfall, Schädel-HirnTrauma

Lutz, Montag, 04.05.2009, 07:47 (vor 5686 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

wo steht das im Gesetz ? Oder ist das eine freiwillige Regelung der jeweiligen Kasse ?
Bisher wurden folgende Auskünfte erteilt:

Das Kind darf nicht älter wie 12 Jahre alt sein.Somit keine Leistung der Kasse.
Oder Haushaltshilfe für das zu Hause zu betreuende Geschwisterkind (das ist 11 Jahre alt). Dann würde der Verdienstausfall des zu Hause gebliebenen Elternteils gezahlt. Aber was ist mit dem Elternteil der im Krankenhaus sitzt ? Da gibt es ja auch einen Verdienstausfall (zwar geringer, da Teilzeitbeschäftigt- aber trotzdem ).

Re: 14 Jähriges Kind, Unfall, Schädel-HirnTrauma

Czauderna, Montag, 04.05.2009, 09:18 (vor 5686 Tagen) @ Lutz

Hallo,
wo das im Gesetz steht und ob es überhaupt da steht, das weiß ich leider nicht - kann nur aus meiner Erfahrung berichten.
Es geht hier nicht um das Kind als solches sondern um die Notwendigkeit der Mitaufnahme einer gesunden Begleitperson.
Im geschilderten Fall kann dann die Kasse für das Geschwisterkind (unter 12 Jahren) auch Haushaltshilfe zahlen, weil ja die Mutter aus medizinischen Gründen sich im Krankenhaus befindet, wenn auch nicht als Patient.
Der Verdienstausfall der Begleitperson wurde als Krankenhausnebenkosten voll übernommen.

Gruß
Czauderna

Re: 14 Jähriges Kind, Unfall, Schädel-HirnTrauma

ratte1, Montag, 04.05.2009, 20:16 (vor 5685 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

die Erstattungspflicht von Kosten wegen medizinisch notwendiger Begleitung zur stationären Behandlung ergibt sich aus § 11 Abs. 3 SGB V (s. hier http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__11.html ).

Eine Altersbegrenzung ist im Gesetz nicht verankert und auch das Gemeinsame Rundschreiben (quasi die allgemeine Auslegungsmeinung der gesetzlichen KK) kennt diese nicht. Also nicht bange machen lassen.

Grds. wären neben der Erstattung des Verdienstausfalls nach § 11 Abs. 3 SGB 5 (als Nebenleistung der stationären behandlung) auch die Erstattung von Haushaltshilfeleistungen (hier Erstattung von Verdienstausfall für denjenigen, der die Haushalt weiterführt und auch von dessen KK zu erstatten) möglich. Dieses setzt aber voraus, dass der Elternteil mit ins Krankenhaus geht, der bisher den Haushalt geführt hat.

Dem Kind von Herzen eine baldige und vollständige Genesung!

MfG

ratte1

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