Re: Zwangswechsel von PKV in GKV (Sonstige Themen)
Die Informationen sind ein bißchen dünn für eine abschließende Antwort, aber wenn ich alles richtig deute, liegt mit der Tätigkeit im Versorgungszentrum ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vor (Einkommen nur aus diesem Bereich aufgrund der Wochenarbeitszeit vermutlich unterhalb der Versicherungspflichtgrenze). Daher gibt es auch keine Wahlfreiheit. Die weiteren Tätigkeiten werden nur zur Ermittlung der Beitragshöhe herangezogen, beeinflußen den Status der Pflichtversicherung jedoch nicht, so lange eine abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Unter Umständen läßt sich die priv. Versicherung auf Anwartschaft fortführen, damit Sie sich das Recht sichern, später wieder in die private Versicherung zurückzukehren.
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- Zwangswechsel von PKV in GKV -
cord,
04.05.2009, 20:53
- Re: Zwangswechsel von PKV in GKV - Sascha, 25.07.2009, 13:52