Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung (Sonstige Themen)
Hallo, ich stehe vor folgendem Problem:
Eine Frau ist seit Jahren bei ihrem Mann, der freiwillig versichert ist, familienversichert. Als Einnahmen stehen der Frau 155 € im Monat zur Verfügung. Die Einkommenssteuerbescheide wurden der KK immer pünktlich eingereicht. In diesen sind Miteinnahmen eingetragen, die jedoch nicht tatsächlich fließen, sondern nur aus steuerrechtlichen Gründen auf die Frau verbucht werden. Die KK "merkt" dies erst jetzt im Jahr 2009 und fordert nun rückwirkend eine freiw. Versicherung ab 2004. (!!) Das bedeutet fast 10.000 € Nachzahlung, das kann doch nicht sein, oder?? Vor allem nicht vor April 2007, da davor die Pflicht gar nicht bestand überhaupt versichert zu sein, oder?
Darf die KK da überhaupt irgendwas machen? Schließlich liegt der Fehler ja bei der KK und nicht bei den Versicherten, die Steuerbescheide waren ja auch schon früher vorhanden. Die Miteinnahmen werden nun nicht mehr so verbucht und erscheinen deswegen auch nicht mehr im Steuerbescheid.
Unter Hinweis auf Vertrauensschutz (§ 45 SGB X) meint die KK es wurden ja nie Verwaltungsakte erlassen.
Widerspruch wurde jetzt wohl eingelegt.
Wäre super, wenn sich jemand von euch damit auskennt!
Vielen vielen Dank schon mal für eure Antworten!