Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung (Sonstige Themen)

Britta @, Freitag, 15.05.2009, 19:57 (vor 5674 Tagen)

Hallo, ich stehe vor folgendem Problem:

Eine Frau ist seit Jahren bei ihrem Mann, der freiwillig versichert ist, familienversichert. Als Einnahmen stehen der Frau 155 € im Monat zur Verfügung. Die Einkommenssteuerbescheide wurden der KK immer pünktlich eingereicht. In diesen sind Miteinnahmen eingetragen, die jedoch nicht tatsächlich fließen, sondern nur aus steuerrechtlichen Gründen auf die Frau verbucht werden. Die KK "merkt" dies erst jetzt im Jahr 2009 und fordert nun rückwirkend eine freiw. Versicherung ab 2004. (!!) Das bedeutet fast 10.000 € Nachzahlung, das kann doch nicht sein, oder?? Vor allem nicht vor April 2007, da davor die Pflicht gar nicht bestand überhaupt versichert zu sein, oder?

Darf die KK da überhaupt irgendwas machen? Schließlich liegt der Fehler ja bei der KK und nicht bei den Versicherten, die Steuerbescheide waren ja auch schon früher vorhanden. Die Miteinnahmen werden nun nicht mehr so verbucht und erscheinen deswegen auch nicht mehr im Steuerbescheid.

Unter Hinweis auf Vertrauensschutz (§ 45 SGB X) meint die KK es wurden ja nie Verwaltungsakte erlassen.

Widerspruch wurde jetzt wohl eingelegt.

Wäre super, wenn sich jemand von euch damit auskennt!
Vielen vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung

Czauderna, Samstag, 16.05.2009, 20:25 (vor 5673 Tagen) @ Britta

Hallo,
es liegt einerseits zweifelsfrei ein Bearbeitungsfehler der Kasse vor,
andererseits bestehen die Forderung der Kasse zu Recht und sind noch nicht verjährt, d.h. das Jahr 2004 ist am 31.12.2008
verjährt wenn diese nicht unterbrochen oder gehemmt wurde (schriftlich durch Kasse).
Da gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten - arrangieren in der Form einer moderaten Ratenzahlung oder klagen.
Allerdings könnte ich mir vorstellen dass in diesem Falle die Kasse
keiner Ratenzahlung zustimmen wird und die Summe sofort fordert, da
eine Klage keine aufschiebende Wirkung hat.
In jedem Falle eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Gruß
Czauderna

Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung

GKVler, Dienstag, 19.05.2009, 19:50 (vor 5670 Tagen) @ Czauderna

ich denke, in dem Fall ist es relevant, wann welche Einkommsteuerbescheide eingereicht wurden, ob Fragebögen zum Einkommen beantwortet wuden und ob die Kasse daraufhin Beitragsbescheide (sind dann ggf. eben doch Verwaltungsakt) erlassen hat.
keine Rolle spielt es dagegen, dass die Mieteinnahmen nur aus steuerlichen Gründen der Ehefrau zugerechnet wurden. Man kann halt eben nicht die Einkommen für jedes System so rechnen, wie"s gerade am besten passt...ich würde mich in der Hinsicht sogar eher ruhig verhalten - wenn das Finanzamt hört, dass in der Steuererklärung angaben gemacht wurden, die nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprochen haben, könnte es ein böses Erwachen geben.
Ich schließe mich Czauderna an und würde ebenfalls empfehlen, kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen

Gruß GKVler

Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung

ratte1, Dienstag, 19.05.2009, 21:03 (vor 5670 Tagen) @ GKVler

Hallo,

gehe ich Recht in der Annahme, dass auf dem Familienversicherungs-Fragebogen bei den Einnahmen der Ehefrau die Mieteinnahmen nicht angegeben wurden? In diesem Fall wäre m.E. der Familienversicherungsanspruch tatsächlich rückwirkend zu beenden.

Alternativ zur freiwillige Versicherung für die Zeit von 2004 - 01.04.07 wäre es, keine Versicherung abzuschließen und stattdessen die damit zu Unrecht bezogenen Leistungen zurückzuzahlen. Zu bedenken aber ist - auch für etwaige spätere Ansprüche (z.B. in der Krankenversicherung der Rentner) - die große Versicherungslücke.

Ab 01.04.07 aber wären definitiv Beiträge nachzuzahlen.

Die Steuerbescheide sind ja wahscheinlich dem Einkommensfragebogen des Ehemanns beigefügt worden und wurden nur zur Beurteilung der Familienversicherung eingereicht, oder? Ein Vershulden der Krankenkasse kann ich da nicht erkennen.

Freundliche Grüße

ratte1

Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung

Britta @, Sonntag, 24.05.2009, 15:21 (vor 5665 Tagen) @ ratte1

Hallo und schon mal vielen vielen Dank für eure Antworten!!

Die Einkommenssteuerbescheide wurden der KK sobald vorhanden vorgezeigt. Auf den Fragebögen wurden die Mieteinnahmen bei der Ehefrau nicht angegeben, aber unter dem Gesichtspunkt, da sie ja auch tatsächlich nie geflossen sind und somit eigentlich ja auch keine richtigen Einnahmen darstellen...? Aber selbst wenn man hier einen Fehler bei den Versicherten sieht, hätte doch die KK auch damals schon merken können, dass da Angaben nicht übereinstimmen und sich mit den Versicherten kurz schließen können. Wäre das nämlich passiert, hätten die Mieteinnahmen schon eher aus den Einkommenssteuerbescheiden rausgenommen worden (sagt zumindest der Steuerberater)

Die KK hat das Angebot unterstellt die empfangenen Leistungen zurückzuzahlen, was auf jeden Fall günstiger wäre als die Beitragsnachzahlung; die KK hat aber zugleich auch gemeint, dass man vor Gericht höchstwahrscheinlich gewinnen würde... Die Aussage versteh ich dann aber auch net wirklich, wie kann man vor Gericht gewinnen, wenn die KK sich anscheinend nichts vorzuwerfen hat?

Was denkt ihr ist sinnvoller?? Vor Gericht ziehn oder doch auf das Angebot der KK eingehen und die Leistungen zurückzahlen?

Dankeschön nochmal für eure Antworten!

MfG

Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung

GKVler, Montag, 25.05.2009, 22:12 (vor 5664 Tagen) @ Britta

also ich denk mal, wahrschenlich haben in dem Fall beide Fehler gemacht - ich würde das Vorgehen der Krankenkasse am ehesten als Kulanz bezeichnen und das Angebot annehmen.

Zum einen hast du wohl in der Steuererklärung Angaben gemacht, die nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen - welche Folgen das haben kann, kann dir dein Steuerberater wohl besser erklären als ich. Du kannst aber in keinem Fall sagen, steuerlich ist es für mich günstiger, wenn meine Ehefrau die Einnahmen hat, Krankenkassenmäßig ist es besser wenn ich sie hab - entscheiden musst du dich schon.

Wenn du vor Gericht ziehst, kommen wohl nochmals Kosten auf dich zu - zwar nicht für"s Sozialgerichtsverfahren aber für den Rechtsanwalt, der dich vertritt. Und es gilt die al´te Weisheit: auf hoher See und vor Gericht sind alle in Gottes Hand...d. h. der Ausgang eines Prozesses ist manchmal schwer vorauszusagen.

Gruß GKVler

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