Wie zurück in die GKV (Sonstige Themen)

Brigitte Weyers @, Sonntag, 07.06.2009, 21:54 (vor 5647 Tagen)

Kann ich als langjährig - u. a. im Ausland - privat Versicherte über einen Job in der "Gleitzone" wieder in die GKV aufgenommen werden oder muss ich auch in diesem Beschäftigungsbereich weiter privat versichert bleiben?

Re: Wie zurück in die GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 07.06.2009, 22:23 (vor 5647 Tagen) @ Brigitte Weyers

Ab 400,01€ Bruttogehalt http://www.gleitzonenrechner.de/ bist Du wieder versicherungspflichtig bei einer Solidarkasse - Ausnahme Du hättest den 55. Geburtstag schon gefeiert und keinen Ehemann, bei dem Du dann später dennoch in die kostenlose Familienversicherung schlüpfen kannst, weil Deine Gesamteinnahmen unter 360€ monatlich liegen?
Tip: ggf. die PKV nicht ganz schlachten sondern umstellen in private Zusatztarife bzw. auf Anwartschaft eingefroren halten.Fragen? e-mail

Re: Wie zurück in die GKV

t. neumann @, Dienstag, 09.06.2009, 12:57 (vor 5646 Tagen) @ Joachim Röhl

Eine ähnliche Frage habe ich auch: Ich bin bei meinem Vater in der privaten Krankenkasse mitversichert und Beihilfeberechtigt. Im August werde ich 27, beihilfe entfällt und ich müsste in einen Studententarif der BBK wechseln. Ich mache seit vier Monaten eine Psychotherapie. Nun ist der einzige Tarif ohne Gesundheitsprüfung der BBK einer, der max. zehn Stunden Psychotherapie bezahlt. Tarife mit Gesundheitsprüfung werden ziemlich sicher abgelehnt. Ich studiere noch mindestens zwei Jahre. Gibt es eine Möglichkeit, in die GKV zurückzukommen, damit ich meine Psychotherapie zu Ende machen kann? Zum Beispiel durch eine, zeitgleich zum Studium ausgeübte Berufstätigkeit? Wie müsste diese konkret aussehen (Kann mich bei befreundetem Unternehmer anstellen lassen)? Ich bin ziemlich verzweifelt, weil mit die Therapie (wegen Depression) sehr gut tut und ich weder sie noch mein Studium abbrechen will. Vielen Dank für Antwort! T. Neumann

Re: Wie zurück in die GKV

GKVler, Dienstag, 09.06.2009, 20:13 (vor 5646 Tagen) @ t. neumann

tja, sieht wohl eher schlecht aus...
du hast dich wohl zu Beginn deines Studiums von der Versicherungspflicht als Student befreien lassen - diese Befreiung gilt für das gesamte Studium.
Und selbst wenn du einen Job hast, müsste der im Vordergrund stehen und das Studium müsste in den Hintergrund rücken. Das bedeutet mehr als 20 Stunden wöchentliche Arbeitszeit während des Semesters.
Gruß GKVler

Re: Wie zurück in die GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 10.06.2009, 05:32 (vor 5645 Tagen) @ GKVler

Beschriebene mehr als 20 Wochenstunden, ein Stundenlohn von über 5€ und ein Angestelltenvertrag brutto mehr als 400,00€ lösen die von Dir gewünschte Versicherungspflicht aus. Nur für einen Uninformierten bricht eine Befreiung nach §8 auch den §5 im SGB V.
Tip: wähle dann aber eine GKV, die verschiedenste ambulante Wahltarife anbietet. Da gehst Du dann ganz ohne Gesundheitsprüfung hinein und legst parallel die PKV auf Anwartschaft für knappe 20% des aktuellen Beitrages.
http://www.ip-iscwest.de/kunden/1517/5/index.php?stw=104&sx=&chr=S
http://www.dak.de/content/dakprfirmenservice/beispiele_ergaenzung.html
http://www.consal-maklerservice.de/pdf/Antrag%20auf%20Anwartschaft.pdf

Re: Wie zurück in die GKV

GKVler, Mittwoch, 10.06.2009, 19:17 (vor 5645 Tagen) @ Joachim Röhl

oh Joachim
sowohl die Versicherungspflicht als Student als auch die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer stehen im § 5 SGB V. Die Befreiung von der Versicherungspflicht, die ich erwähnt habe, gilt aber nur für die Versicherungspflicht als Student.
Und bei deinen Tips für gesicherte Versicherungspflicht, solltest du vorsichtig sein: es geht darum, was im Vordergrund steht - Studium oder Beschäftigung. Dabei ist das Gesamtbild zu betrachgten. Das bedeutet, es ist durchaus möglich, dass keine Versicherungspflicht eintritt, obwohl alle der Punkte, die du genannt hast, erfüllt sind...die versicherungsrechtliche Beurteilung von Studenten ist ein recht komplexes Thema.
Gruß GKVler

Re: Wie zurück in die GKV

Brigitte Weyers @, Sonntag, 14.06.2009, 21:49 (vor 5640 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhl, gibt es denn keine Ausnahme von der Altersgrenze - zumal der Ehemann im Ausland geblieben ist und dem nächst auch keiner mehr ist!?
Steht die Altersgrenze im SGB V - müsste ich meins mal suchen.
Gruß BW

Re: Wie zurück in die GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 15.06.2009, 22:57 (vor 5639 Tagen) @ Brigitte Weyers

Du mußt ihn Dir warm halten...denn seine Mitgliedschaft in einer GKV ist die Bedingung für Deine Aufnahme bei der Gesetzlichen ohne Altersgrenze. Sonst gilt als fast letzter Aufruf lt. (3a) im http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html der 55. Geburtstag. Fragen? e-mail

Re: Wie zurück in die GKV

Brigitte Weyers @, Sonntag, 05.07.2009, 18:24 (vor 5620 Tagen) @ Joachim Röhl

also der Ehemann ist weg (war selber auch lediglich privatverichert) und sie hat sich jetzt hier in Deutschland privat versichert. Wenn denn -oh Wunder- ein sozialversicherungspflichtiger Job auftauchte, würde dann die gesetzliche auch mit 59 aufnehmen müssen!?

Re: Wie zurück in die GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 05.07.2009, 19:03 (vor 5620 Tagen) @ Brigitte Weyers

Leider nein. Und unsere liebe GKVlerin wird kräftig in die Hände klatschen, weil die "Solidargemeinschaft" wieder einmal ganz erfolgreich verteidigt werden konnte! Sauber, deutsch, korrekt und ganz im Sinne des bereits zitierten Punktes (3a) §6 im SGB V. Keine weiteren Fragen.

Re: Wie zurück in die GKV

Brigitte Weyers @, Montag, 06.07.2009, 18:14 (vor 5619 Tagen) @ Joachim Röhl

danke von der GKVlerin, die selber freiwillig in der GKV diese leidenschaftlich unterstützt!

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