Arbeitgeberanteil bei Teilzeit (Sonstige Themen)

Gerhard, Freitag, 12.06.2009, 17:05 (vor 5642 Tagen)

Ich bin als Angstellter in der privaten Krankenversicherung und werde bald Teilzeit arbeiten.

Wie verhält es sich dann mti dem Arbeitgeberzuschuß.

Zahlt er jetzt nur 25 Prozent der PVK oder max. 50 % des Höchstsatzes ?

Re: Arbeitgeberanteil bei Teilzeit

Bodi, Samstag, 13.06.2009, 11:01 (vor 5642 Tagen) @ Gerhard

Obergrenze des Arbeitgeberzuschusses ist grundsätzlich der Beitrag, der bei einem GKV-Versicherten zu zahlen wäre.

Siehe § 257 SGB V:
"Der Zuschuß beträgt die Hälfte des Betrages, der bei Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatzes und der nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 232a Abs. 2 bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat".

Bsp: Gehalt 2000 EUR (Befreiung von der Versicherungspflicht oder Alter ab 55 Jahren unterstellt - sonst Zwangswechsel in die GKV), allgemeiner Beitragssatz 14,9%, um 0,9 Prozentpunkte vermindert=14%, davon die Hälfte=7%-> Arbeitgeberzuschuß 2000*7%=140 EUR.
Ist der PKV-Beitrag gering (Bsp. 200 EUR/Monat), greift für den Arbeitgeberzuschuss die zweite Obergrenze (höchstens die Hälfte des PKV-Beitrags, in diesem Fall also 100 EUR).

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