Re: Klinik will Chefarztbehandlung erpressen (Sonstige Themen)

Experte @, Donnerstag, 23.07.2009, 17:51 (vor 5601 Tagen) @ Weihrauch

"Erpressung" würde dann vorliegen, wenn die "Zuckerl" einem Kassenpatienten gewährt, einem nicht pflichtversicherten jedoch verweigert werden, wenn sie sich zum allgemeinen Tarif behandeln lässt.

Werden die "Zuckerl" jedoch von den Chefärzten finanziert (was ein außenstehender nicht prüfen kann) stehen sie auch nur denen offen, die eine Chefarztbehandlung gewählt haben; den anderen bleiben sie verwehrt - egal ob diese jetzt gesetzlich oder privat versichert sind.


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