Re: Krankenkassen ohne Leistungen (Sonstige Themen)

chrissi @, Freitag, 23.10.2009, 13:29 (vor 5509 Tagen) @ Lord

Also es ist nicht einzusehen, warum während es damals eheänliche gemeinschaft und heute bedarfsgemeinschaft heißt, der eine für den anderen aufkommen muß!

Hier werden Sparmaßnahmen des Staates vorgenommen! Die so nicht in Ordnung sein können! Wer in einer solchen gemeinschaft lebt, hat verloren!

Der andere muß, wenn er arbeitet und über dem Satz liegt, für die Krankenkasse einstehen, er muß dich über wasser halten, er muß dir alles kaufen aus eigener tasche! Doch nicht nur das, das opfer erhält von seiten des Arbeitsamtes keinerlei unterstützung. Das einzige was man geltend machen kann ist, seine Bewerbungskosten ... während andere leistungsbezieher in maßnahmen gesteckt werden zur qualifizierzung, bleibt dieses demjenigen einer bedarfgemeinschaft verwert!

Natürlich gibt es die Möglichkeit den anderen von der Steuer abzusetzen !!! Dafür bekommt man aber nicht viel zurück!

Zurechnen gilt, 12 x Krankenkasse a ca. 140 Eur, 12 x den Satz von 345 EUR zum Leben und dann auch noch die Nebenkosten für Strom und Heizung!

Da komme ich mal locker über 3500 EUR welche man zurück bekommt ... oder liegt es an meinem Steurebrater, das es nur so wenig ist?


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