Krankenkassen ohne Leistungen (Sonstige Themen)

Petra @, Dienstag, 30.06.2009, 13:52 (vor 5624 Tagen)

Hallo Zusammen,

bei mir sieht es folgendermaßen aus:

Ich bin 32 Jahre alt wohne in einer "Bedarfsgemeinschaft" und beziehe seit Dezember 2008 keine Bezüge mehr von der ARGE!
Mein Mitbewohner hatte "zuviel" gespart, und bekommt auch nichts!
Der Einspruch wurde abgelehnt!

Ich hatte dann versucht über das Sozialamt meine Krankenkasse weiter zubehalten (von wegen der Pflichtversicherung).
Auch das wurde mir abgelehnt!

Meine Schwester hatte dasselbe Problem und erzählte irgendetwas von wegen Armutsgestz!

Kann mir das mal Jemand genau erklären?

Ich soll nämlich über 1000,-€ nachzahlen.
Ich frage mich nur von was?!

LG Petra

Re: Krankenkassen ohne Leistungen

Lord, Dienstag, 30.06.2009, 14:29 (vor 5624 Tagen) @ Petra

Wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, dann kann dein Mitbewohner Krankenkassenbeiträge für dich zahlen. Geld hat er ja gespart. Wenn das Geld zu Ende ist, dann könnt Ihr ALG II beantragen.

Re: Krankenkassen ohne Leistungen

Petra @, Dienstag, 30.06.2009, 16:25 (vor 5624 Tagen) @ Lord

Ich wohne ja nur mit Ihm zusammen!
Und soviel war es ja nicht!
ALG 2 habe ich wider beantragt!
Mein problem sind die über 1000,-€ die ich nachzahlen soll!

Re: Krankenkassen ohne Leistungen

T. Lorenz, Mittwoch, 01.07.2009, 13:20 (vor 5623 Tagen) @ Petra

hy petra,

ich bin in fast derselben situation.seitdem ich mit meinem verlobten zusammen gezogen bin bekomm ich auhc kein geld mehr von der arge.wodurch auch mir die krankenversicherung nicht mehr gezahlt wird.

@ lord: nur weil man mit jemand in einer bedarfsgemeinschaft lebt heisst es noch nicht gleich das man eine beziehung oder sonstiges mit einander fürht.schon mal an eine wg gedacht?mann kann nicht immer sagen das wenn einer mit jemand anderen in einer wohnung lebt der dann auch automatisch für den anderen wenns mal drauf ankommt die versicherungen übernehmen soll.

Re: Krankenkassen ohne Leistungen

Czauderna, Donnerstag, 02.07.2009, 12:51 (vor 5622 Tagen) @ Petra

Hallo,
die Krankenkasse kann auf Nachzahlungen verzichten wenn Gründe seitens des Versicherten vorgebracht werden können die einen solchen Erlasse rechtfertig - das hört sich zwar sehr star nach
"Behördendeutsch" an - heisst aber nix anderes als sich mit der kasse entsprfechend persönlich in Verbindung zu setzen und die
Sache zu besprechen - wenn der Kasse klar gemacht werden kann
das zum damaligen Zeitpunkt auch schon kein Geld da gewesen ist um die Beiträge zu zahlen dann sind die Chancen schon gut (kommt natürlich auch auf die Kasse und die dortigen Mitarbeiter an).
Wäre es aber nicht auch möglich dass die ARGE aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse
ihren Bescheid über das LEistungsende wieder aufhebt und entsprechend nachzahlt, dann auch die Krankenkassenbeiträge ??

Gruß

Czauderna

Re: Krankenkassen ohne Leistungen

chrissi @, Freitag, 23.10.2009, 13:29 (vor 5509 Tagen) @ Lord

Also es ist nicht einzusehen, warum während es damals eheänliche gemeinschaft und heute bedarfsgemeinschaft heißt, der eine für den anderen aufkommen muß!

Hier werden Sparmaßnahmen des Staates vorgenommen! Die so nicht in Ordnung sein können! Wer in einer solchen gemeinschaft lebt, hat verloren!

Der andere muß, wenn er arbeitet und über dem Satz liegt, für die Krankenkasse einstehen, er muß dich über wasser halten, er muß dir alles kaufen aus eigener tasche! Doch nicht nur das, das opfer erhält von seiten des Arbeitsamtes keinerlei unterstützung. Das einzige was man geltend machen kann ist, seine Bewerbungskosten ... während andere leistungsbezieher in maßnahmen gesteckt werden zur qualifizierzung, bleibt dieses demjenigen einer bedarfgemeinschaft verwert!

Natürlich gibt es die Möglichkeit den anderen von der Steuer abzusetzen !!! Dafür bekommt man aber nicht viel zurück!

Zurechnen gilt, 12 x Krankenkasse a ca. 140 Eur, 12 x den Satz von 345 EUR zum Leben und dann auch noch die Nebenkosten für Strom und Heizung!

Da komme ich mal locker über 3500 EUR welche man zurück bekommt ... oder liegt es an meinem Steurebrater, das es nur so wenig ist?

Re: Krankenkassen ohne Leistungen

Lord, Freitag, 23.10.2009, 13:51 (vor 5509 Tagen) @ chrissi

In der eheähnlichen Gemeinschaft ist genau wie in der Ehe. Da kriegt die Frau auch keine ALG II, wenn der Mann zu viel verdient. Man ist auch für seinen Partner oder Partnerin auch irgendwie verantwortlich. Wenn die Partnerin finanzielle Probleme hat, dann gehört es doch auch dazu zu helfen. Sonst sehe ich auch keinen Sinn im Bestand solcher eheähnlichen Gemeinschaft!

Wenn man natürlich auch selbst nicht genug verdient, dann hilft ja auch der Staat.

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