Anwartschaft der Zusatzversicherung (Sonstige Themen)

asiaonewater @, Samstag, 04.07.2009, 10:46 (vor 5624 Tagen)

Habe seit Jahren zwei private Zusatzversicherungen bei der DKV laufen (AM9 und SM9). Kann ich die nicht jetzt auf Anwartschaft runtersetzen, weil ich ja seit 2008 schon nicht mehr bei der KKH versichert bin wegen meinem Auslandsaufenthalt? Der Vertreter sagt entweder voll zahlen oder kündigen. Bevor ich mich direkt an den Versicherer wende, die gezielte Frage an die Wissenden hier ob denn eine Anwartschaft in meinem Fall generell möglich ist?

Re: Anwartschaft der Zusatzversicherung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 06.07.2009, 18:20 (vor 5622 Tagen) @ asiaonewater

Auch die privaten Zusatzarife können auf Anwartschaft gesetzt werden bei einem vorübergehenden und zeitlich befristeten Auslandsaufenthalt, da zumindestens außerhalb der EU die Versicherungsgrundlage gesetzliche Krankenkasse komplett entfallen ist.
Heiße Ausnahme: man wurde vom Arbeitgeber zeitweilig ins weltweite Ausland entsandt (sozialversicherungsfachrechtlich: ausgestrahlt!) und kann dann von Feuerland bis Kamtschatka über die Firma auf alle bisher innländisch gewohnten Erstattungen von AOK&Kollegen rechnen. Fragen? e-mail

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