Re: Anwartschaft der Zusatzversicherung (Sonstige Themen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 06.07.2009, 18:20 (vor 5618 Tagen) @ asiaonewater

Auch die privaten Zusatzarife können auf Anwartschaft gesetzt werden bei einem vorübergehenden und zeitlich befristeten Auslandsaufenthalt, da zumindestens außerhalb der EU die Versicherungsgrundlage gesetzliche Krankenkasse komplett entfallen ist.
Heiße Ausnahme: man wurde vom Arbeitgeber zeitweilig ins weltweite Ausland entsandt (sozialversicherungsfachrechtlich: ausgestrahlt!) und kann dann von Feuerland bis Kamtschatka über die Firma auf alle bisher innländisch gewohnten Erstattungen von AOK&Kollegen rechnen. Fragen? e-mail


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