Re: freiw. vericherte Ehefrau, privat versicherter Ehemann (Sonstige Themen)

Czauderna, Samstag, 18.07.2009, 18:31 (vor 5606 Tagen) @ Claudia

Hallo,
ja, den zuvielgezahlten Beitrag gibt es zurück - bitte sofort entsprechenden Antrag stellen.
Was die Kinder angeht - ab dem 01.01.2009 gibt es neue Einstufungsrichtlinien - gültig für alle Kassen.
Danach können u.a. auch keine Freibetträge mehr für Stiefkinder abgezogen werden.
Was das Einkommen des PKV-Ehegatten angeht - ja, da zählt das Bruttoeinkommen vor Abzug von Beitrag und Steuer - genau so wie die Berechnung bei Arbeitnehmern erfolgt.

Gruß

Czauderna


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