freiw. vericherte Ehefrau, privat versicherter Ehemann (Sonstige Themen)
etwas kompliziert......
ich bin bei meiner Krankenkasse freiwillig versichert, da ich monatl 780 € Mieteinkünfte erziele.
Ich habe 2 sich in der Ausbildung befindl. Kinder.
Mein Mann ist privatversichert und erhält eine Pension in Höhe von 1300 €.
Meine Krankenkasse meint, für meine Kinder erhlte ich keine Freibeträge, da sich die Stiefkinder meines Ehemannes sind.
Für die Berechnung der Beiträge rechnet sie mir jedoch die Hälfte seines Einkommens dazu-
Ich habe letztes Jahr durch investitionen am Haus Verlust lt. Einkommenssteuererklärung gemacht.
Mein neuer Beitrag soll jetzt 177 € sein.
Ist das so rechtens?
Vielen Dank vorab, Claudia
Re: freiw. vericherte Ehefrau, privat versicherter Ehemann
Hallo,
wenn man bedenkt dass der Mindestbeitrag in der GKV für freiwillig Versicherte (ausgenommen selbständige) bei ca. 136,00 € liegt dann ist das zunächst einmal keine allzu grosse Differenz - aber 41,00 € mtl. sind auch viel Kohle.
Ich empfehle der Krankenkasse die Einkommenssteurerklärung des letzten Jahres vorzulegen - da muesste ja dann unter Einnahmen aus Vermietung 0,00€ oder ein Minus-Betrag stehen. - dies wuerde bedeuten dass nur die Hälfte des Ehehgatteneinkommens angesetzt wird und da wären wir bei den 136,00 €.
Gruß
Czauderna
Re: freiw. vericherte Ehefrau, privat versicherter Ehemann
Die 136,90€ gelten dann auch für Selbständige, wenn sie nebenberuflich selbständig sind: unter 18h pro Woche, Einnahmen weniger 360€ und keine pflichtversicherten Angestellten haben. Die Kassen beschreiben diese Beitragsgruppe gern als nicht hauptberuflich Erwerbstätige ->
http://www.kkh-allianz.de/fileserver/kkhallianz/files/2074.pdf http://www.dak.de/content/daktarife/beitraegefreiwillig.html
Re: freiw. vericherte Ehefrau, privat versicherter Ehemann
vielen Dank für die schnelle und aufschlußreiche Antwort!
Meine Einkommenssteuererklärung für 08 habe ich noch nicht zurückerhalten und die von 07 liegt der Kasse vor. Sie wäre so lange verbindlich, bis sie eine neue erhielten war die Auskunft.-
Das schönste kommt noch:
sie habendie Pension meines Mannes versehentlich für 5 Monate mit je 1000.- € zu hoch angesetzt und nun korrigiert. Dadurch soll sich ein monatl. Differenzbetrag zu meinen Gunsten von 2,00€ ergeben!!!! durch diese minimale Differenz bin ich überhaupt erst stutzig geworden!
Das kommt mir sehr unwahrscheinlich vor.....
LG, Claudia
Re: freiw. vericherte Ehefrau, privat versicherter Ehemann
Hallo,
rechnen wior mal mit den uns bekannten Zahlen nach
erste Berechnung durch die Kasse:
Einnahmen Ehefrau : 780,00 x 12
Einnahmen Ehemann: 1300,00 x 12
zzgl. der 5000,00 € falsch angesetzt ergeben 29.960,00 €
29.960,00 : 2 : 12 = 1243,33 € mtl. x 14,3% = 178,51 €
zweite Berechnung (ohne die 5000,00 €)
24.960 :2 :12 = 1040,00 € mtl. x 14,3% = 148,72 €
Ich komme da auf 30,00 € weniger als vorher.
Demnach liegt da die Kasse falsch.
Was die Behandlung des Steuerbescheides betrifft, da liegt die Kasse richtig.
Gruß
Czauderna
Re: freiw. vericherte Ehefrau, privat versicherter Ehemann
Vielen Dank für Ihre Mühe! Es ist sehr hilfreich!
Heute habe ich nun endlich Post von der TK erhalten mit einer detailierten Aufstellung.
Demnach habe ich seit meiner Heirat 07.07 stets falsche Beiträge gezahlt....
in 2008 ca. 30-40€ zuviel im Monat. Die werde ich wohl nicht zurückerstattet bekommen, oder?
Ferner teilte man mir mit, dass ab 2009 meine unterhaltspflichtigen kinder nicht mehr beitragsmindernd angerechnet werden können, da sie "nur" die Stiefkinder meines Mannes seien- (dabei geht es doch um meinen Krankenkassenbeitrag---??!) Kann nirgends einen Gesetzestext dazu entdecken. "008 wurden sie zu je 1/6 abgezogen.
Kann mein Mann von seiner Pension, die zur Berechnung herangezogen wird eigentlich seinen Krankenkassenbeitrag für die Private abziehen, oder muß er das ausgezahlte Bruttegehalt zugrunde legen?
Vielen Dank vorab aus HH und ein schönes Wochenende!
Liebe Grüße, Claudia
Re: freiw. vericherte Ehefrau, privat versicherter Ehemann
Hallo,
ja, den zuvielgezahlten Beitrag gibt es zurück - bitte sofort entsprechenden Antrag stellen.
Was die Kinder angeht - ab dem 01.01.2009 gibt es neue Einstufungsrichtlinien - gültig für alle Kassen.
Danach können u.a. auch keine Freibetträge mehr für Stiefkinder abgezogen werden.
Was das Einkommen des PKV-Ehegatten angeht - ja, da zählt das Bruttoeinkommen vor Abzug von Beitrag und Steuer - genau so wie die Berechnung bei Arbeitnehmern erfolgt.
Gruß
Czauderna
Re: freiw. vericherte Ehefrau, privat versicherter Ehemann
Vielen Dank!
Jetzt bin ich zwar nicht richtig glücklich , aber sehr gut informiert!
Gruß, Claudia